1795
erstatten, und Unsere allerhoͤchste Entschei-
bung zu erholen.
C. 37. Die Appellations-Gerichte haben
die unmittelbare Aufsicht sowohl im Zivil-
als peinlichen Fache über die Untergerichte
ibres Bezirkes, sie erbalten ihre Arbeits-Ta-
bellen, welche sie alle Quartale mit ihren Er-
innerungen an das Ministerial-Justiz-De-
partement einzusenden, und die allenfalls da-
selbst entstandene Gebrechen anzuzeigen haben.
C. 38. Diese Gerichtshöfe sind übrigens
#an die bestebende Raths:= Ordnung in Hin-
sicht auf ibre Geschäfteführung angewiesen.
6. 30. Der Prsident hat jährlichen Ge-
balt Hoo229occoo fl.
der aͤlteste Direktor . 3000-
der zweibe 3500-
die 4 áltesten Räthe jeder 2000
die nachfolgenden 6 jeder 1800 „
die 6 jüngsten jeder 1600
der erste Sekretͤfr . 1000-
der zweite... pHoeaoo:
der dritte 850
der vierree 8aooo:
der Erpeditoooror 1oVd0
der erste Registrator. 9o00 -
der zweitbe 68300 -
die 4 ersten Kanzellisten. .. 600-
die folgenden. 550-
der Rathdienne 500-
der Bote 222222 400 4
1790
F. 40% Bei den Appellations= Gerichten,
welche nur einen Kreis zum Bezirke baben,
bar
der Praͤsident.. occo fl.
der Direktor aeaoob
von den 2 aͤltesten Raͤthen jeder 2000-
von den 3 nachfolgenden jeder. 1800-
von den 3 juͤngsten jeder .. 16b00-
der erste Sekretaͤr.. . . 1c02-
der zweie 83560
der Expedito 1000-
der erste Registrato. . 900“
der zweite.. 3Z38o0oon
von den zwei dltesten Kanzellisten
jeder co
von den zwei lezten jeder 550
der Rathdiener 8S0o0
der Bore 40
IV. Titel.
Von dem Ober-Apellations-Gerichte.
§. 41. Das Ober-UAppellations-Gericht
besteht aus 1 Präsidenten, 3 Direktoren,
30 Rächen, 4 Sekreickren, 1 Ratbdiener,
2 Boten.
§. 42. Es theilt sich in 3 Senate; doch
steht dem Präsidenren frei, wenn die Zahl
der Geschäfte es erheischt, auch 4 Senate
zu bilden, bei welchen aber nicht weniger, als
6° Rälbe und ein Vorstand, bei Todes Ur-
tbeilen aber 0 Räthe, mit Einschlusse des Vor-
standes, anwesend seyn müssen.