1873
Königlich-Balerisches
1874
Regierungsblatt.
LXXXIII. Stuͤck. Muͤnchen, Samstag den a. Dezember 1809.
Bekanntmachungen.
(Das Patrenatrecht auf einfache Benefizien im
Erschkreise betreffend.)
Ministerium des Innern.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Seine Majestät der König haben auf den
Bericht des königlichen General:Kommissa-
riats des Etsch-Kreises vom a7. v. M. das
Patronatreche auf einfache Benefizien betref-
send, zu erwiedern geruhr;
daß die vorgelegte Auslegung des §. a 1. der
Verordnung vom 21. Oktober 180 7. über Er-
richtung der Emeritenhauser völlig richtig ist.
Der zweite Absaz dieses Paragraphen ist
demnach dahin zu berichtigen,
„jene des Privarpatronats allein ausgenom-
o„ men, wenn die Patronen der Emeriten=
Anstalt nicht beigerreten sind, in welchem
5 Falle sie aber die Zurückweisung ihrer un-
„fähig werdenden Titulancen auf eigenen
„Unterhalt zu erwarten haben.
Diese Berichtigung wird durch das Regie-
rungsblatt zur allgemeinen Kenntniß gebracht.
Muͤnchen den 24. November 1809.
Freiherr von Montgelas.
Durch den Minister
der General-Sekretaͤr.
F. Kobell.
(Die Konfrontationen der Requisiten betreffend.)
Im Namen Seiner Majestaͤt des Koͤnigs.
Die allerhoͤchste Entschliessung vom 21.
November l. J. die Konfrontationen betref-
fend, wird hiemit saͤmtlichen Stadt- und
Landgerichten des Isar= und Salzach Kreises
zur Nachachtung bekanne gemacht.
Muͤnchen den 22. November 1809.
Koͤnigliches Appellations-Gericht
des Isar= und Salzach-Kreises.
GEGraf amberg.
v. Chrismar.
Wir Nximilian Josepb,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Dadie Konfrontation einen Theil der Unter-
suchung ausmacht, welche den Untergerichten
zugetheilt ist, die Zweckmässigkeit der Kon-
frontation aber meistens von besondern durch
zufällige Gelegenheit herbeigeführten umstän=
den abhangt, welche sogleich benuzr werden
müssen, auch die gesegliche Bestimmung, nach
welcher zuvor deßhalb bei den Oberrichter an-
gefragt werden mußte, hauptsüächlich auf dem
grundlosen Vorurtheile beruhte, als wenn die
Konfrontation der Ehre des Konfrontaten be-
sonders nachtheilig sey; so sind nunmehr die
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