Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

1907 
welches bei Kaufbriefen beobachtet wird. Bei 
den lezten erscheint das Geld als Tauschmit 
tel, und der Kaufschilling, welcher fuͤr das 
Kaufs-Objekt hingegeben wird, dient zur 
Grundlage der Bestimmung des Gradations- 
Stempels. Eben so muß bei Tausch-Kon- 
trakten dasjenige Objeke, welches zum Aus- 
tausche dargebothen wird, oder der hiefür in 
Anschlag zu bringende Geldwerth zum Maß- 
stabe des Gradations-S#tempels, welcher bei 
den Tauschbriefen anzuwenden ist, genom- 
men werden. Findet bei solchen Kontrakten 
noch eine besondere Daraufgabe in Geld oder 
Geldeswerth statt, so kommt auch diese mit 
in Anrechnung, und die Tare wird den tau- 
schenden Theilen nach dem Werthe des Tausch= 
Objekts mit Beifügung der Summe der Dar- 
aufgabe berechnet. 
Sämtliche Kreis-Siegelmter sind dem- 
nach zur gleichförmigen Behandlung der 
Tauschbriefe nach dieser aus der Natur der 
Sache selbst hervorgehenden Norm angewie- 
sen worden. 
München den 28. November 1809. 
Mar Joseph. 
Freiherr von Hompesch. 
Auf kdniglichen allerhoͤchsten Befehl 
der General-Sekretär 
G. Geiger. 
  
Bekanntmachungen. 
(Die Erledigung der Pfarreien Osternohe 
und Bühl betreffend.) 
Im Namen Seiner Mafestät des Königs. 
Dieerledigte Pfarrei Osternohe, Landge- 
richts Schnaittach in Lauf, umfaßt eine Seelen- 
  
1903 
zähl von 440, und istim reinen Ertrage, nach 
einer jezt erst beendigten dmtlichen Untersu- 
chung, auf 7xAfl. zu fatieren; wovon ungefähr 
bso fl. von verschiedenen Zehnten abhangen. 
Kompetenten haben sich binnen 4 Wochen' 
mit den in duoplo anzulegenden Attesten des 
Landrichteramtes, Dekanats und der Distrikt- 
Schul-Inspektion zu melden. — Diedurch den 
am 16. dieses Monats erfolgten Tod des Pfar- 
rers Ditthorn erledigte katholische Pfar- 
rei Bühl, im Landgerichte Lauf, zählt 1885 
Seelen, hat einen Kaplan, und erträgt nach 
der übergebenen Fassion gegen 878 fl. r5 kr. 
Die Kompetenten um diese Pfarrstelle haben 
sich bei dem unterzeichneten General-Kreis- 
Kommissariate binnen 14. Tagen zu melden. 
Rürnberg den 29. November 1809. 
Königliches General-Kommissariat 
des Pegniz= Kreises. 
Freiherr von Lerchenfeld. 
Lippmann. 
  
(Die Erledigung der Pfarrei Meosen im 
Landgerichte Erding betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Da die Pfarrei Moosen, Landgeriches 
Erding durch den erfolgten Tod des dortigen 
Pfarrers Leonhard Westermayr erledigt 
wurde, so wird dies hiemit jenen Kompetenten, 
welche sich um diese aus Widdum, Zeheut 
und Stellgebühren rentirende Pfarrei mel- 
den wollen, bekannt gemacht. 
München den r. Dezember 1800. 
Königliches General-Kommissariart 
„ des Isar-Kreises. 
Freiherr von Weichs. 
*55 Rainprechter.
	        
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