1954
seblen desselben Jahres vom r. Juli (Nr. 18.)
14. August (Ne. 3 1.) und 18. Dezember (Nr.
a49.) S. . ausgeschrieben wurde, wieder in
vollkommene Anwendung komme.
Mur bei denjenigen Truppen, welche zur
ften, aten und zten Armee-Division, oder
zu dem Kommando des Oberst= tleutenants
Wreden geheren, folglich noch mobil sind,
und wirklich ausgerückt stehen, bat das un-
term 36. März l. J. ausgeschriebene Ver-
Pflegungs-Regulativ bis auf weiters erfol-
gende allerhöchste Verordnung ferner anzu-
dauern.
München den 12. Dezember 1309.
Max Joseph.
von Triva.
Auf kbniglichen allerhbchsten Befehl
der General-Sekretär
Maudbach.
Bekanutmachungen.
(Die Rettung der Hauptmannsfrau Faninger
betrefsend.)
—
Ministerium des Innern.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Seine Majestät der König baben auf den
Bericht des General-Kommissariats des Il-
lerkreises, welchen dasselbe unterm à 1. vorigen
Monats über die Rettung der am 26. Oko=
ber l. J. in einem Zimmer zu tindau durch
NRauch und Stiickluft zufallig dem Tode nahe
gebrachten Gartin des Hauprmanns Fanin-
ger vom öten leichten Infanterie: Bataillon
1952
— darch den bürgerlichen Wundarzt zulindau,
Bernhard Zeis, den tandgerichtsarzt Dr.
Feuerstein, und den Bataillons-Chirurg
Franz vom 7ten #inien Infanterte= Reg#-
mente köwenstein Wereßhheim, — erstattet hat,
diesen genannten Individuen durch bemeldtes
Generalkommissariat Ihre allerhöchste Zu-
friedenheit über den Eifer, mie welchen die-
selben die Wiederberstellung dieser Frau glück-
lich bewerkstelligten, zu erkennen zu geben
geruhe.
Dieses wird durch das Regierungsblatt
wkur allgemeinen Kenntniß des Publikums ge-
bracht.
München den 0. Dezember 1809.
Freiherr von Moncgelas.
Durch den Minister
v. Krempelhuber.
(Den Konkurs zur Besetzung des Schul-Vene-
füiums zu Etting, Landgerichts Rain, be-
treffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Da in Gemäßbeie eines allerböchsten Re-
skripes vom 1. Dezember l. J. zur Wiederbe-
sehung des Schul: Benefziums in Erting,
tandgerichts Rain, eine öffentliche Prüfung
für Konkurrenten um diese Pfründe ausges
schrieben, diese aus allen zum tandschul-
Unterrichte nöthigen Kenntnissen geprüfe,
und ohne Rücksicht auf die Zahl der Seel-
sorge Jahre zugelassen werden sollen, wenn
sie nur die sonst für die Pfarr-Kenkurrenten
erforderlichen Zeugntsse der geistlichen und
weltlichen Behörden beibringen; so will man