1963
Ausfertigungen, im Eingange, mit dem
Namen des Ministers; bloß bei der Unter-
schrise wird hinzugeseze:
Aus Spezial-Auftrag des Ministers
der General-Direktor.
München den 14. Dezember 1309.
Königliches geheimes Ministerium
der Finanzen.
Graf von Montgelas.
Durch den Minister
der General-Sekretär
G. Geiger.
(Die Ausfuhr der Kolonial-Waaren und engli-
schen Fabrikate betreffend.)
Im Nanktu Seiner Mafestät des Königs.
Dem Publikum wird hiemit bekannt ge-
macht, daß wegen der von Rees bis Bremen
angelegten kaiserlich-französischen Douanen=
linie, durch welche überhaupt keine Kolonial-
Waaren, und keine englischen Fabrikate pas-
siren därfen, keine an jene Gegenden adres-
sirten Dakete zur Postwagens-Spedition an-
genommen werden, wenn sie niche mit Certi=
fikaten versehen sind, daß sie mit Ausschluß
aller Kolonial= und englischen Fabrik: und
Handels-Waaren in Teutschland, oder wo
solche ursprunglich, und von wem, und
wann sie fabrizirt worden, indem alle Pa-
kete, welche durch gedachte Douanenlinie
versendet werden müssen, und nicht mit Cer-
tlfscats d’origine versehen sind, der Konfiska=
tion unterliegen würden.
München den 28. November 1809.
Königliche General-Post-Direktion.
Karl Freiherr von Drechsel.
Deisenrieder.
1964
(Das Verhaͤltniß des Botemwesens zur Post
betreffend.)
Im Namen Seiner Majestaͤt des Koͤnigs.
Zur Erlaͤuterung der uͤber die Verhaͤlt-
nisse des Botenwesens zur Post unterm 15.
Juli v. J. erlassenen allgemeinen Verordnung
geruhten Seine koͤnigliche Majestaͤt zufolge
eines an uuterjeichuete Stelle erfolgten aller-
höchsten Rescripts vom 16. dieses Monats
zu erklären, wie folgt:
1) ad G. 4. Ist es den mit Legitimati-
ons Urkunden der Gemral-Post-Di-
rektion versehenen Boten, welche öfter,
besonders in Städten Bestellung zu ma-
chen beaustragt werden, keineswegs ver-
bothen, Schachteln und kleine Pakete
auch unter dem Gewichte von 15 Pfund,
wenn sie ihnen offen, nicht verschlossen,
und ohne Aufschrist einer Adresse mit-
gegeben werden, zu verführen; baares
Geld bleibt allein hievon ausgenommen.
2) ad S. 8. Ist den Boten die Ver-
führung der Viktualien im ausgedehn-
testen Sinne des Wortes, auch aller
Präparaten chemischer Versuche, so wie
der Transport leerer Kisten, Schach-
teln, Verschläge, Fässer, Körbe, Ge-
sässe, Säcke und dergleichen freige-
geben.
Diese erluternde allerhöchste königliche
Entschliessung wird hiemit zur allgemeinen
Kenntniß gebracht.
München den 18. Dezember 1809.
Königliche General-Post-Dtrektion.
Karl Freiherr von Drechsel.
Deisenrieder.