Post-Porto. — Post Porto-Berechnung
Distanz -Bestliumungen der Posten zwischen
Memmingen unod Illerdiessen, dann zwi-
schen Kreilsheim und Dinkelsbähl.
1420, 1421.
Errichtung einer Post= Station zu Gangkofen,
als einer Mittel-Post= Station zwischen Vilsbi-
burg und Eggenfelden. 7756.
Erbdhung der Trankgelder für die Estaf-
fetten-Ritte. 877, 558.
Reglement zur Befdrderung der Courlers und
der mit Ertra-Post Reisenden. 1300 —
1402.
—— unter welchen Brlefe und
Paguete, mu Quittungen beschwerr,
auch mit der reitenden Post unter pestämt=
licher Rekommandation versendet werden konnen.
42, 434 .
Post--Porto. Mit Aufhebnng der uͤber die
Brief-Porto-Freiheit unterm 12. De-
zember 1806. und 31. Dezember 1807 erlasse-
nen allgemeinen Verordnungen wird in Bezug
auf die von Sr. koͤnigl. Majestaͤt uͤbernonimene
Regie der sämtlichen Posten des Königreichs
und centralisirten Postanstalt ein anderes Ner-
matio mit detaillirten Bestimmungen aufgestellt.
—2
Die über die Erhebung der Tar= und Spor-
tel-Gebühren durch die Postaͤmter unterm 24.
Oktober 1808 ergangene Verordnung wird, in
so ferne diese Taxen im Auslande zu erheben
find, modifizirt. 40 — 42.
— — Berechnung und Bezahlung durch
die kbnigl. Stellen und Bebdrden. Allge-
meine Anordnung bierüber mit Bestimmungen,
in welchen Fällen das Postporto von diesen Stel-
len zu bezahlen ist, dann wie bei Aufgabe
königl. Dienstes-Sachen und der Parreisachen
auf den kinigl. Posten, und bei Verrechnung
dieser Auslagen von königl. Stellen, Behbrden
und Erpeditionsämtern verfahren werden soll.
1761 — 1766.
Verordnung, gemäß welcher alle Brlefe und
zur Briefpost geeignete Pakete, welche von un-
befreiten Personen in Partel-Sachen an kdnigl.
Stellen und Behdrden bei den Postämrern auf-
gegeben werden, mit Ausnahme der Armen-
Partei-Sachen bel der Aufgabe sogleich frankirt
und bezahlt werden mässen. Zar.
Normen zur Verglltung des Tranfito-Brlef=
Postporto zwischen den kaiserlich Oesterreichs-
Präsentationen auf Parrelen,
Postwägen, könlgl. — Dräsident,
Schen. und kdniglich -Baierischen Posien. 585,
580.
Bestimmung des Transito-Postporto für die
über das Kdutgreich Iralien nach Baiern kom-
menden Briefe. 607, 60;8.
Erhbhung der Post-Tare auf # fl, Zo kr. für
Pferd und Starion. 753. "
Erhbhung der Post Tare bel Post -Seüllen
zu München, Augoburg und Nuͤrnberg 944.
Allgemeine Normen wegen det durch die königl.
Postämter zu versendenden königl. allgemeinen
Regierungsblattes mit Festsezung der Spedi-
tions-Gebühren für die Privatabnahme= und
des zu erholenden halbjahrigen Pränumeratious=
Betrages. 1945 — 1047. -
Posttvögewkbaigjichr.Beglelcungder
PostmägendurchKokdonisten.619,62o.
Herabsezung des Postwagens-Porto. 1338,
1330. *
Allgemelne Verordnung mit Bestimmungen
über dle Maut-Behandlung der Postwi#-
gen beil den kdulgl. Maut-, Hallämtern und
Gränz-Postirungen. 1473 — 1470.
Aufhebung des Jolles des durch Balern und
Würtemberg transttirenden baaren Geldes oder
Contanti auf den königl. Postwägen. 1067.
Präbenden. (Stifts-) Verlust derselben. 303,
5 *
* .
—-Damensiifts-Pköbenden,derenVet-
leihung an Tochter der kbnigl. Offiziere. Sieh
Damenstift.
Benefizlen
und geistliche Pfründen, wobet den Stiftungen
oder Kommunitäten das Patronatsrecht zustehr.
Tare hiefür. 735 — 737.
Allgemeine Verordnung, zufolge welcher dle
Anstellungs-Taren der Pfarrer und übri-
zen bepfründeten Geistlichen bestimmt werden.
1233,—1234.
Bestimmungen, wegen der Pfarrern und Pri-
vaten auf einfache Benefizien zustehenden Prä-
sentationr. 8,9. 1873.
Praͤsentationen auf protestantische Me-
diat-Pfarrstellen. Normen hiefuͤr a38 —
240. 1497, 1498. 1523.
Praͤsident, jeweiliger, des loͤnigl. Ober-Ap-
pellatlons= Gerichts. Privilegirter Gerichtsstand
desselben. 97.
**