Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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seinen Herren Brüdern sowohl, als der ver- 
wittweken Frau Herzogin von Zweibrücken 
beigelegt haben, so wird genannte Frau 
berzogin Königliche Hoheit in allen Gele- 
genheiten diesen Titel führen, und derselbe 
ihr auch in den an sie zu richtenden Erlassen 
mit allerhöchster Genehmigung gegeben wer- 
gen. 
München am a0. Jänner 1809. 
Freiherr von Moncgelas. 
Durch den Minister 
der General-Sekretär 
Baumuiller. 
  
(Die den Eingaben beizufügenden Duplikate be- 
treffend.) 
Säumrliche Recht suchende Partheien wer- 
den angewiesen, künftig von allen bei dem 
Ober-Aovellations-Gerichte des Königreiches 
überreicht werdenden Schriften und ihren An- 
lagen jederzeit Duplikate, bei Strafe eines 
Thalers, beizulegen. 
Diese zur Beförderung des Geschäftsgan- 
Is dienende Verfügung wird hiemit zur allge- 
meinen gleichmassigen Beobachtung öffentlich 
durch das Regierungsblatt bekannt gemacht. 
München den 6. Februar 18090. 
Das Ober-Appellattons-Gericht 
des Königreiches Baiern. 
Graf von La Roseée. Graf Reigersberg. 
Frankl. 
(Die Bezeichnung des Wohnortes und Gerichts 
der Parteien in ihren Schriften betreffend.) 
Im Namen Seiner Masestät des Königs 
Wird hiedurch öffentlich bekannt gemacht, 
daß durch eine allerhöchste Eneschliessung vom 
  
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3. I. M. der allerunterthänigste Antrag des 
unterfertigeen Appellationsgerichtes bestäriger 
worden ist, nach welchem die erhibirenden 
Untergerichte, Parteien, oder deren Anwälte, bei 
jedesmaliger Strafe von 3 fl. zur Advokaten- 
Wittwen-Kasse, verpflichtet sind, bei ihren Be- 
richten und Vorstellungen nicht nur die Be- 
nennung ihrer und ihrer Gegentheile Wohn- 
orte, nebst dem Gerichte, wohin sie nach th- 
rer Person, oder der strittigen Sache hal- 
ber gehören, ausdrücklich anzuführen, son- 
dern auch die Rubra bestimmt auszudrücken, 
damie sogleich das Hauptstreits-Objekt und 
die einschlägigen Borakten ermessen werden 
mögen. 
Wenach sich alle Bericht= und Bittstel- 
ler genau zu achten haben. 
München den 6. Februar 1809. 
Königliches Appellations-Gericht 
der Isar= und Salzach-Kreise. 
B. von Leyden. 
Faber. 
  
(Die Erledigung der Parrei Bürs, Landge- 
richts Sonnenburg, betreffend.) 
Im Namen Seiner Masestät des Königs. 
Die Pfarrei Bürs, Landgerichts Son- 
nenburg, ist seit 1804. erledigt, welches 
für alle Priester, die die gesezmassigen Ei- 
genschaften besizen, auf Pfarrien angestelle 
zu werden, mit dem Beisaze bekannt ge- 
macht wird, daß dieselbe sa0 Seelen enthal- 
te, mit einem Kurat-Benefizium im Orte 
Bürs verbunden sey, und ein Theil des
	        
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