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lenden Mandatarien ad insinuandum in ih-
ren Schriften ebenfalls ausdrücklich benennen.
In jenen Parteisachen, die bei den
Uneergerichten und anderen Polizeibehörden
instruirt und mit Gutachten hierorts vor-
gelegt werden, haben diese die Eincreibung
und Einsendung dießortiger Taxen und Spor-
teln ohne weiters zu beforgen.
IV.
Jene Eingaben, worin die vorgeschrie-
bene Benennung der befraglichen Mandata-
rien unterlassen wied, bleiben entweder ohne
Erledigung, oder die hierauf geschöpften Be-
schlüsse so lange unausgeferrige liegen, bis
ssch ein Mandatar zur Auclösung meldet.
Parteien, die auswärts wohnen, jedoch
persönlich sich in hiesiger Stadt einfinden,
und aus D#selunon warten, haben dieses
und zugleich das Haus, woselbst sie sich auf-
halten, zu bemerken, damit ihnen die Expe-
dition durch den Kanzleiboten zugeschickt wer-
den kann.
Eichstädt den 4. Februar r800.
Königliches General = Kommissa-
rlat des Altmühl-Kreises.
Graf von Tassis.
von Heckel.
(Den diesjährigen Prüfungs-Konkurs zur Be-
sezung der Pfarreien und geistlichen Benefizien
für die Priester im Unterdonau-, Regen-
und Nab-Kreise betreffend.)
Im Namen Seiner Mafestät des Königs.
Zufolge allerhöchster Verordnung vom
12. November vorigen Jahres wird hiedurch
bekanm gemachr, daß der Konkurs zur Be-
#ung der Pfarreien und geistlichen Benefi-
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zien fuͤr die konkursfaͤhigen Priester im Un-
terdonau-, Regen- und Nab-Kreise
am 8. Mai laufenden Jahres bei dem koͤnig-
lichen General-Kommissarkate des Unter-
donau-Kreises eröffnet werden wird.
Die Konkurrenten haben die Bedingun-
gen zu erfüllen, welche die Verordnungen,
besonders jene vom §s. und 30. Dezember
1806 und vom 12. November 1808 vor—-
schreiben.
Passau den 9. Februar 1809.
Königliches General-Kommissa-
riat des Unterdonau Kreises.
v. Stichaner.
Stiwel.
(Die Erledigung der Pfarrei Berazhausen,
Landgerichts Heman, betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Die Pfarrei Berazhausen, Landge-
richts Hemau, ist durch den Tod des dorti-
gen Pfarrers Jakob Wenkmann erledige.
Die Bevölkerung derselben belauft sich auf
1900 Seelen; die pfarrlichen Verrichtungen
machen einen Kooperator nothwendig; die
Einkünfte, welche in einer Kompetenz an
Geld, Holz und Getreid, ferner in den
Stollgebühren und dem Genusse von zwei
Tagwerk Widdum-Wiesen bestehen, betra-
gen jährlich rgoo fl.
Ausser der gewöhnlichen Deeimations-
und Widdum,= Steuer sind keine besonderen
Lasten vorhanden.
Straubing den 7. Februar 1800.
Königliches General= Kommissa-
riat des Regen = Kreises.
Freiherr von Fraunberg.
- v. Faber.