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Königlich= Baierisches
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Regierungsblaet t.
XIV. Stück. München,-Mittwoch den 22. Februar rso.
Allgemeine Verordnung.
(Die Postporto-Freiheit detreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
N% den Anträgen Unsers Justiz= und
9. 2anz: Ministeriums beschliessen Wir, daß
olle Briese und zur Briefoost geeigneten
PYakete, welche von. unbefreiten Personen
in Parteisachen an Unsere Stellen und Be-
börden bei den Pestämtern aufgegeben wer-
den, sogleich bei der Aufgabe frankirt und
bezahlr werden müssen, damit das königliche
Aerarfum aller Auslagen enthoben werde,
deren Vergütung oft zweifelbaft ist und
Anständen unterliegt. Wir wollen bievon
allein diesenigen Unserer Unterthanen aus-
nehn'en, die aus den Urmen-Kassen Bezüge
baben, und sich bierüber durch ämtliche
Zeugnisse ausweisen können.
Wir lassen diese nähere Bestimmung der
im dießjäbrigen Regierungsblatte St. II. er-
schienenen Verordnung vom 19. Dezember
verigen Jahres zur allgemeinen Wissenschaft
und Nachachrung biemir bekannt machen.
München den 17. Februar 1309.
Max Joseph.
Freiberr von Montgelas.
Auf kbniglichen allerhechsten Befebl
der General- Sekretaͤr
Baumuͤller.
Aufträge.
IAn die königlichen tandgerichte des
Regen: Kreises.
(Die Anzeigen der in ihren Bezirken den Städten
ten und Märkten eingezogenen Gerichtsbarkeit
betreffend.) —
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Das königliche Appelations-Gericht für
den Regen= und Unterdonau-Kreis
siehe sich bemüssiget#, weil nur einige tand-
gerichte der allerhöchsten Verordnung vom
3. Dezember 1os nachgekommen sünd, den
sämelichen übrigen tandgerichten des diesseiti-
gen Bezirks aufzutragen, anber anzuzeigen,
wie und auf welche Ur dieselben die Gerichts-
barkeit der inibren Bezirken entlegenen Städ=
te und Märkte eingezogen haben; auch,
wie es bereits von einem königlichen tandge-
richte gescheben ist, anzumerken: welche Ver-
sügungen besagte königliche tandgerichte mit
den übrigen ständischen Patrimonial-Gerich-
ten getrossen baben.
Steaubing den 27. Jänner 1309.
Könizgliches Aopellations-Gericht
des Regen= und Unterdonau-
Kreises.
Reichlin.
Hübner.
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