Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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(Die Bestellung der in dem Edikte uͤber den Adel, 
S. 71, beschlossenen Kommission betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden Kömg von Baiern. 
Wir haben in dem 8. Kapitel Unsers Edikts 
über den Adel verordnet, daß die ehemali- 
gen Fideikomisse Unserer adelichen Familien 
die Eigenschaft eines Majorats unter den von 
Uns vorgeschriebenen Bedingungen annehmen 
können, und daß zur Berichtigung der Ver- 
hältnisse einer jeden Familie eine besondere 
Kommission von Unus ernanm werden wird. 
Zu diesem Zwecke wurde nunmehr von Uns 
diese Kommission aus den Mitgliedern der 
Sektion ver bürgerlichen und peinlichen Ge- 
sezgebung bei Unserm geheimen Rathe ernannt, 
und derselben aufgetragen, die Ansprüche der 
Töchter und der Nachgebornen, welche sich 
bei der Verwandlung der bisherigen Fidei- 
kommisse in Masorate neuen Styls ergeben 
kbunten, zu würdigen und gütlich auszuglei- 
chen, oder, wo das nicht Statt finden sollte, 
an Unsern geheimen Rath zu bringen. 
Wir lassen diese Unsere Verordnung zur 
allgemeinen W ssenschaft durch das Regie- 
rungsblatt bekanm machen. 
München den 6. Maͤrz 1809. 
Max Joseph. 
Graf Morawitzky. 
Auf kbniglichen allerhdchsten Befehl 
der General-Sekretär 
Nemmer. 
  
486 
Aufträge. 
Andie sämtlichen Rentämter des Kdnigreiches. 
(Die Verrechnungsart der Dezimations-Gefüälle 
vom Jahre 803# betreffend.) 
Wir Maximllian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Wir finden nothwendig, zu Unserer, we- 
gen Entrichtung der Dezimation für die Jahre 
1803 und 1808, unterm 10. Februar l. J. er- 
lassenen allgemeinen Verordnung folgende Be- 
stimmungen uͤber die Art der Verrechnung 
nachzutragen: 
1) Da die Rentamtsrechnungen für das 
Jahr #go3 schon alle geschlossen sind, oder 
wenigstens geschlossen seyn sollten, so ist in 
jenen Distrikten Unsers Reiches, wo eine 
Dezimation der Geistlichkeit ehemals bestan- 
den hat, die angeordnete Nachholung des De- 
zimations= Betrages von den Fundations-Ka- 
pitalien für das Ecaksjahr 1803 erst in den 
Rechnungen des Etatsjahres 1803, und zwar 
untker der Rubrike der Einnahmen an 
Ausständen, in Einnahme zu verrechnen. 
2) Wenn aber das eine oder andere Rent- 
amt schon einige Gelder in Abi 77.69 an dieser 
Dezimation empfangen, und in die Rechnung 
des Etatsjahres 180 gebracht hätte, so hat 
es hiebei sein Bewenden, und es kommen 
nur mehr die Reste derselben Schuldigkeit in 
der Rechnung des Etatsjahres 1808 als nach- 
getragene Ausstaͤnde zu vereinnahmen. 
München den 3. Mäcz 18090. 
Max Joseph. 
Freiherr von Hompecch. 
Auf koniglichen allerh'ichsten Befehl 
der General-Sekretár 
G. Geiger.
	        
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