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sen bis dahin, unter den in der Verordnung
vom 20. Junins vorigen Jahres, die Er-
richtung der Schulen für Landärzte betreffend,
bekannt gemachten Restriktlonen, für dieseni-
gen Wundärzee, die vor dem 1. Jänner 1803
in dieselben aufgenommen worden sind, fort-
bestehen; jede neuere Aufnahme in dieselben
aber für das aufgenommene Individuum
fruchtlos bleiben.
Die allerhöchste Entscheidung über die
Sesuche derjenigen Wundärzte, welche in
die Schule für Landärzte ausfgenommen zu
werden wünschen, und bis dahin keine aller-
höchste Resolurion erhalten haben, wird bäl-
dest durch das Regierungsblatt bekanmt ge
macht werden.
München, den 13. Mirz 18090.
Freiherr von Montgelasz
Durch den Minister
der General = Sekretär
F. Kobell.
Aie Impfärzte in den vormaligen Provinzen
des Kdnigreiches betreffend.)
Ministerium des Innern.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Seine königliche Majestät haben beschlese
sen, daß die Geschäfte aller vormaligen Pro-
vinzial-Impfärzte einstweilen durch den Impf-
arzt Dr. Giel zu München versehen werden
sollen;— daher sich künftig sämtliche Impfürzte
des ganzen Königreiches, wegen Uebersendung
feischen Impfsioffes, an denselben zu wenden
haben.
Münuchen den ro. März r8090.
Freiherr von Monrgelas.
Durch den Minister
der General= Sekretär
F. Kobell.
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(Die Strafen für aufsereheliche Schwängerungen
betressend.)
Im Namen Selner Masestät des Königs.
Auf einen von dem königlichen General=
Kommissariate des Nab-Kreises erstatteten
Bericht, die ausserehelichen Schwöängerungen
betreffend, haben Seine königliche M.fest
unterm 27. vorlgen Monats allergnaͤdigst
beschlossen:
daß der Termin, von welchem an we-
der von den Patrimonial-, noch Landge-
richten bei ausserehelichen Schwänge-
rungen eine Strafe an Geld, an der
Ehre, oder sonst auf andere Weise er-
kannt und verhängt werden soll, vom
1. Oktober vorigen Jahrcs, wo das
Edikt in seine Wirkung eingetreten ist,
zu rechnen sey.
Diese allerhöchste Entschliessung wird daher
sämtlichen Land= und P.#trimonial: Gerichten
des Nab-Kreises zur Nachachtung bekannt
gemacht.
Amberg den 8. März rgo9.
Königliches General-Kommissas
riat des Nab-Kreises.
Sigmund Graf von Kreith.
v. Schlets.
(Die Erledigung der Pfarrei Alrsterren,
Landgerichto Sonthofen, betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Anm 3. dieses Monats ist die im B.s-
thume Augsburg, im Wahl-Dekanate Obers-
dorf und im königlichen Landgerichts-Bezirke
Sonthofen liegende Pfarrei Altsteren
durch den Tod des bisherigen Pfarrers Wal-
ter erledigt worden.
Sie enthält 687 Seelen, eine Schule
im Orte, 4 Filialen und eine Kapelle; trägt