Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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sen bis dahin, unter den in der Verordnung 
vom 20. Junins vorigen Jahres, die Er- 
richtung der Schulen für Landärzte betreffend, 
bekannt gemachten Restriktlonen, für dieseni- 
gen Wundärzee, die vor dem 1. Jänner 1803 
in dieselben aufgenommen worden sind, fort- 
bestehen; jede neuere Aufnahme in dieselben 
aber für das aufgenommene Individuum 
fruchtlos bleiben. 
Die allerhöchste Entscheidung über die 
Sesuche derjenigen Wundärzte, welche in 
die Schule für Landärzte ausfgenommen zu 
werden wünschen, und bis dahin keine aller- 
höchste Resolurion erhalten haben, wird bäl- 
dest durch das Regierungsblatt bekanmt ge 
macht werden. 
München, den 13. Mirz 18090. 
Freiherr von Montgelasz 
Durch den Minister 
der General = Sekretär 
F. Kobell. 
Aie Impfärzte in den vormaligen Provinzen 
des Kdnigreiches betreffend.) 
Ministerium des Innern. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Seine königliche Majestät haben beschlese 
sen, daß die Geschäfte aller vormaligen Pro- 
vinzial-Impfärzte einstweilen durch den Impf- 
arzt Dr. Giel zu München versehen werden 
sollen;— daher sich künftig sämtliche Impfürzte 
des ganzen Königreiches, wegen Uebersendung 
feischen Impfsioffes, an denselben zu wenden 
haben. 
Münuchen den ro. März r8090. 
Freiherr von Monrgelas. 
Durch den Minister 
der General= Sekretär 
F. Kobell. 
  
  
  
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(Die Strafen für aufsereheliche Schwängerungen 
betressend.) 
Im Namen Selner Masestät des Königs. 
Auf einen von dem königlichen General= 
Kommissariate des Nab-Kreises erstatteten 
Bericht, die ausserehelichen Schwöängerungen 
betreffend, haben Seine königliche M.fest 
unterm 27. vorlgen Monats allergnaͤdigst 
beschlossen: 
daß der Termin, von welchem an we- 
der von den Patrimonial-, noch Landge- 
richten bei ausserehelichen Schwänge- 
rungen eine Strafe an Geld, an der 
Ehre, oder sonst auf andere Weise er- 
kannt und verhängt werden soll, vom 
1. Oktober vorigen Jahrcs, wo das 
Edikt in seine Wirkung eingetreten ist, 
zu rechnen sey. 
Diese allerhöchste Entschliessung wird daher 
sämtlichen Land= und P.#trimonial: Gerichten 
des Nab-Kreises zur Nachachtung bekannt 
gemacht. 
Amberg den 8. März rgo9. 
Königliches General-Kommissas 
riat des Nab-Kreises. 
Sigmund Graf von Kreith. 
v. Schlets. 
(Die Erledigung der Pfarrei Alrsterren, 
Landgerichto Sonthofen, betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Anm 3. dieses Monats ist die im B.s- 
thume Augsburg, im Wahl-Dekanate Obers- 
dorf und im königlichen Landgerichts-Bezirke 
Sonthofen liegende Pfarrei Altsteren 
durch den Tod des bisherigen Pfarrers Wal- 
ter erledigt worden. 
Sie enthält 687 Seelen, eine Schule 
im Orte, 4 Filialen und eine Kapelle; trägt 
  
 
	        
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