Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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Koͤniglich-Baierisches 
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Regierungsblatt. 
  
XXIIII. Stück. München, Mittwoch den 10. Mai 18°9. 
  
— 
Allgemeine Verordnungen. 
(Die neuen Verdienste der Baierischen Armee 
betreffend.) 
Wir Naximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Balern. 
Duich die ausgezeichnete Tapferkeit, mit 
welcher Unsere braven Truppen nicht aufhs- 
ren, die Feinde ihres Varerlandes zu be- 
kämpfen, haben sich dieselben seit dem An- 
sange des gegenwärtigen Krieges neuerdings 
die lautesten Ausprüche auf die National= 
Dankbarkeit erworben. 
Wir sprechen den allgemeinen Willen 
des geretteten Vaterlandes aus, wenn Wir 
bestimmen, daß von allen Seiten dazu mit- 
gewirkt werden soll, damit diesen Ta-- 
pferen, — nicht zur Aufmunterung, denn die- 
ser bedürfen sie nicht, — nicht zur Beloh- 
nung, denn die schönste finden sie in dem 
reinen Bewußtseyn treu erfüllter Pflicht; — 
für sich selbst, und ihre Angehö rigen eine be- 
ruhigende Aussicht für die Zukunft eröffnet 
werde. 
Indem Wir Uns vorbehaleen, für die 
durch ehrenvolle Wunden zu ferneren Kriegs- 
diensten untauglich gewordenen Vaterlands= 
Vertheidiger ein der Würde des Standes 
und der Dankbarkeit des Baterlandes ent- 
sprechendes Institut zu gründen, wollen Wir 
für dermal folgende Bestimmungen treffen: 
1 
Der dritte Theil aller Damenstifts-Praͤ- 
benden des Koͤnigreiches soll den Toͤchtern Un- 
serer Offiziere bestimmt seyn. 
II. 
Es soll von nun an keine Praͤbende an 
Andere verliehen werden, bis diese Zahl er- 
fuͤllt seyn wird. 
III. 
Den ersten Anspruch hierauf haben die 
Toͤchter der vor dem Feinde gebliebenen Offi- 
ziere; diesen folgen die Toͤchter derjenigen, 
welche durch ehrenvolle Wunden, oder beson- 
dere Beweise der Tapferkeit sich ausgezeichnet 
haben. 
IV. 
Damit bei der Konkurrenz von mehreren 
die Wahl auf die würdigsten falle, soll der 
Vorschlag durch Unser Ministerium des 
Kriegswesens an Unser Ministerium der aus- 
wärtigen Angelegenheicen, und von diesem 
an Uns gebracht werden. 
V. 
Auf diesenigen Offiziere, welchen Wunden 
und durch Fatiken des Krieges geschwächte 
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