Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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te behandelt und den Beduͤrfnissen der Stif- 
tungen und Kommunitaͤten zugewendet. 
X. 
Für die Perception der Taren, welche 
bei der Ministerial-Stiftungs= und Kommu-- 
nal-Sekrion durch die taxpflichtigen Indivi- 
duen nicht unmittelbar bezahlt worden, sind 
besondere Taxzettel auszustellen, die Taren 
durch die Sekretäre bei den Kommunal-Ku- 
ratelen, durch die Stistungs= und Kommu- 
nal-Administratoren zu erholen, und inner 
dem kürzesten Zeitraume an den Tarator 
der bezeichneten Ministerial: Sektion einzu- 
senden. Die bezahlte Tare muß durch den- 
jenigen quirtiet werden, welchem die Ver- 
rechnung obliegt. 
Die Taratoren beziehen Ein pro Cent 
von dem zur wirklichen Verrechnung ge- 
brachten Bruto: Ertrage. 
Die Unterschlagung einer Taxe und die 
Veruntreuung der eingehobenen Taren zieht 
die auf Veruntreuung der Staats-Gefüälle in 
den Gesezen bestimunte Strafe nach sich. 
XII. 
Die gegenwärtige Reglementar-Tax-Ver- 
erdnung tritt mit dem 1. April 1800, als 
mit dem II Semester des für die Admini- 
stration des Stiftungs= und Kommnnal= 
Vermögens laufenden II. Etats-Jahres, in 
Wirkung. 
München den 27. Mäcz 1809. 
Max Joseph. 
Freiherr von Montgelas. 
Auf konig! ichen allerhöchsten Befehl 
der General = Sekbretär 
F. Kobell. 
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Aufträge 
Anr die allgemeinen und besonderen Stif#ungs- 
Administrarionen im Königreiche. 
(Die Unterstüzung der durch den gegenwärtigen 
Krieg beschädigten Unterthanen betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König ven Bajern. 
Die Unterthanen mehrerer Kreise sind 
theils durch die Bewegungen und Koncenmi- 
rungen der Truppen, theils durch die Eröff= 
nung des Kriegs= Schauplazes inner dem 
Königreiche Baiern an ihren Natural-Vor- 
räthen dergestalt erschöpft, daß sich einige 
derselben in der Gussersten Verlegenheit befin- 
den werden, das zur Speise und zur An- 
bauung der Felder erfoderliche Getreide auf- 
zusinden, oder aus eigenen Mitteln anzu- 
kaufen; und obgleich der Kriegs-Schauplaz 
den feindlichen Grenzen bereicts näher ge: 
rückt wurde, so erfodert doch die Verpfles 
gung der nachfolgenden Truppen, und der 
zurückgehenden Gefangenen noch eine grosse 
Anstrengung der Baierischen Unterehanen. 
Wir sind unablässig darauf bedacht, 
die Drangsalen des Krieges durch alle zu 
Geboth stehenden Mittel zu lindern, und 
beschliessen daher, wie folgt: 
Die allgemeinen und besonderen Stif 
mugs-Administrationen des Königreiches 
werden ermächtiget, die Natural: Getreid- 
Vorräthe der Stistungen, insoferne sie zur 
eigenen Verpflegung der in den Erziehungs- 
oder Wohlthägkeits-Instituten befindlichen 
Individue#n nicht erfoderlich sind, an die
	        
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