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te behandelt und den Beduͤrfnissen der Stif-
tungen und Kommunitaͤten zugewendet.
X.
Für die Perception der Taren, welche
bei der Ministerial-Stiftungs= und Kommu--
nal-Sekrion durch die taxpflichtigen Indivi-
duen nicht unmittelbar bezahlt worden, sind
besondere Taxzettel auszustellen, die Taren
durch die Sekretäre bei den Kommunal-Ku-
ratelen, durch die Stistungs= und Kommu-
nal-Administratoren zu erholen, und inner
dem kürzesten Zeitraume an den Tarator
der bezeichneten Ministerial: Sektion einzu-
senden. Die bezahlte Tare muß durch den-
jenigen quirtiet werden, welchem die Ver-
rechnung obliegt.
Die Taratoren beziehen Ein pro Cent
von dem zur wirklichen Verrechnung ge-
brachten Bruto: Ertrage.
Die Unterschlagung einer Taxe und die
Veruntreuung der eingehobenen Taren zieht
die auf Veruntreuung der Staats-Gefüälle in
den Gesezen bestimunte Strafe nach sich.
XII.
Die gegenwärtige Reglementar-Tax-Ver-
erdnung tritt mit dem 1. April 1800, als
mit dem II Semester des für die Admini-
stration des Stiftungs= und Kommnnal=
Vermögens laufenden II. Etats-Jahres, in
Wirkung.
München den 27. Mäcz 1809.
Max Joseph.
Freiherr von Montgelas.
Auf konig! ichen allerhöchsten Befehl
der General = Sekbretär
F. Kobell.
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Aufträge
Anr die allgemeinen und besonderen Stif#ungs-
Administrarionen im Königreiche.
(Die Unterstüzung der durch den gegenwärtigen
Krieg beschädigten Unterthanen betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König ven Bajern.
Die Unterthanen mehrerer Kreise sind
theils durch die Bewegungen und Koncenmi-
rungen der Truppen, theils durch die Eröff=
nung des Kriegs= Schauplazes inner dem
Königreiche Baiern an ihren Natural-Vor-
räthen dergestalt erschöpft, daß sich einige
derselben in der Gussersten Verlegenheit befin-
den werden, das zur Speise und zur An-
bauung der Felder erfoderliche Getreide auf-
zusinden, oder aus eigenen Mitteln anzu-
kaufen; und obgleich der Kriegs-Schauplaz
den feindlichen Grenzen bereicts näher ge:
rückt wurde, so erfodert doch die Verpfles
gung der nachfolgenden Truppen, und der
zurückgehenden Gefangenen noch eine grosse
Anstrengung der Baierischen Unterehanen.
Wir sind unablässig darauf bedacht,
die Drangsalen des Krieges durch alle zu
Geboth stehenden Mittel zu lindern, und
beschliessen daher, wie folgt:
Die allgemeinen und besonderen Stif
mugs-Administrationen des Königreiches
werden ermächtiget, die Natural: Getreid-
Vorräthe der Stistungen, insoferne sie zur
eigenen Verpflegung der in den Erziehungs-
oder Wohlthägkeits-Instituten befindlichen
Individue#n nicht erfoderlich sind, an die