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trakte wurde von den Justiz-Aemtern auf die
neu organisirten Landgerichte übergetragen,
und diese sind bisher noch nicht dazu gekom-
men, sich der Bearbeicung jener Reste zu
unterziehen, und das hiebei konkurrirende po-
lizeiliche und finanzielle Interesse gehörig zu
würdigen.
Inzwischen kann es die unterzeichnete
Stelle mit ihren Pflichten nicht vereinbaren,
diesfalls eine längere Nachsicht eintreten zu
lassen.
Sämeliche Landgerichte des Rezat-Kreises
werden daher, im Einverständnisse mit dem k5
niglichen General-Kreis-Kommissariate, hie-
mit aufgefodert, alle bei den aufgelösten Ka-
mer-Aemtern und jezigen Rent-Aemtern be-
reits zugeschriebenen Kauf= und Tausch-Er-
trakte über liegende Güter unverzüglich auf
den Grund des Kamer= oder Rentametlichen
DHrotokolls gerichtlich zu verlautbaren, und
die treffenden Urkunden für die Parteien aus-
zufertigen.
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Damit aber die königliche Finanz-Di-
rektion die Ueberzeugung erhalte, daß diese
Auffoderung nicht, gleich den vorhergehen-
den, ohne Wirkung bleibe; so werden sämc-
liche Landgerichte hiedurch zugleich angewier
sen, monatlich eine tabellarische Nachweisung
der bearbeiteten und noch rückständigen Ver-
träge über Immobilien, nach dem hier beige-
sügeen Schema, einzusenden.
Diese Nachweisung wird für den Monat
Mai zum erstenmale mit dem 3. Juni l. J.
gewärtiget, und muß in der Folge mit dem
3. eines jeden Monakts unerinnert einkommen,
widrigenfalls das säumige Landgericht die Ab-
sendung eines Expressen auf seine Kosten ver-
anlaßt.
Ausbach den 29. April 1809.
Königliche Finanz-Direktion des
Rezat-Kreises.
Bever.
Schäffer.
Tabellarische Nachweisung
der bei dem königlichen Landgerichte N. im Monate N. gerichtlich verlautbarten und
ausgefertigten Kauf= und Tausch-Verträge über Immobilien.
Bei dem königlichen Landgerichte N.
(Rentamt) N. angemeldeten Kauf= und Tausch-Verträge über Immobilien in
Hieran wurden im Monate N.
Im Rückstande sind noch
... Numern,
bestehen die durch das kbnigliche Kameramt
. Numern.
1.) verlautbaret ... Numern.
Il.) ausgefertigt ... Numern.
und zwar: