Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

747 
trakte wurde von den Justiz-Aemtern auf die 
neu organisirten Landgerichte übergetragen, 
und diese sind bisher noch nicht dazu gekom- 
men, sich der Bearbeicung jener Reste zu 
unterziehen, und das hiebei konkurrirende po- 
lizeiliche und finanzielle Interesse gehörig zu 
würdigen. 
Inzwischen kann es die unterzeichnete 
Stelle mit ihren Pflichten nicht vereinbaren, 
diesfalls eine längere Nachsicht eintreten zu 
lassen. 
Sämeliche Landgerichte des Rezat-Kreises 
werden daher, im Einverständnisse mit dem k5 
niglichen General-Kreis-Kommissariate, hie- 
mit aufgefodert, alle bei den aufgelösten Ka- 
mer-Aemtern und jezigen Rent-Aemtern be- 
reits zugeschriebenen Kauf= und Tausch-Er- 
trakte über liegende Güter unverzüglich auf 
den Grund des Kamer= oder Rentametlichen 
DHrotokolls gerichtlich zu verlautbaren, und 
die treffenden Urkunden für die Parteien aus- 
zufertigen. 
748 
Damit aber die königliche Finanz-Di- 
rektion die Ueberzeugung erhalte, daß diese 
Auffoderung nicht, gleich den vorhergehen- 
den, ohne Wirkung bleibe; so werden sämc- 
liche Landgerichte hiedurch zugleich angewier 
sen, monatlich eine tabellarische Nachweisung 
der bearbeiteten und noch rückständigen Ver- 
träge über Immobilien, nach dem hier beige- 
sügeen Schema, einzusenden. 
Diese Nachweisung wird für den Monat 
Mai zum erstenmale mit dem 3. Juni l. J. 
gewärtiget, und muß in der Folge mit dem 
3. eines jeden Monakts unerinnert einkommen, 
widrigenfalls das säumige Landgericht die Ab- 
sendung eines Expressen auf seine Kosten ver- 
anlaßt. 
Ausbach den 29. April 1809. 
Königliche Finanz-Direktion des 
Rezat-Kreises. 
Bever. 
Schäffer. 
Tabellarische Nachweisung 
der bei dem königlichen Landgerichte N. im Monate N. gerichtlich verlautbarten und 
ausgefertigten Kauf= und Tausch-Verträge über Immobilien. 
  
  
Bei dem königlichen Landgerichte N. 
(Rentamt) N. angemeldeten Kauf= und Tausch-Verträge über Immobilien in 
Hieran wurden im Monate N. 
Im Rückstande sind noch 
... Numern, 
bestehen die durch das kbnigliche Kameramt 
. Numern. 
1.) verlautbaret ... Numern. 
Il.) ausgefertigt ... Numern. 
und zwar:
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.