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Daß dieser ungeheuern Summe ungeachtet die landschaftlichen Obligazionen von
dem Unwerthe, zu welchem sie durch die üble Wirtbschaft der Stände herabgesanken was
ren, sich wieder erhoben, daß sie gegenwärtig nicht mehr, als drei bis fünf Perzente ver-
lieren, dieß dankt ihr den Verfügungen euerer Regierung, ihrer Pünktlichkeit in Bejah-
lung der Interessen, und in Abführung der jährlich zur Tilgung festgesezten Kapi-
tals-Summe von mehr als einmal hundert tausend Gulden.
Die Verabschiedung der Kommission, welche der Oesterreichische Kaiser im Jahre
1806, angeblich zur tiquidazion seiner Foderungen und Schulden, abgeschickt batte,
wird nun von den Oesterreichern als ein feindseliges Benehmen gegen sie geschildert. Auß
Schonung gegen Oesterreich bat die Regierung die Bekanntmachung der Ursachen,
welche sie zu diesem Schritte nöthigten, bisber unterlassen; undankbar mißbraucht
Oesterreich dieses Schweigen, um auf sie den Schatten blinder Gehéssigkeit zu
werfen. Wahr ist es, die Unterbandlungen mit dieser Kommission wurden im
Junius abgebrochen; allein dieses geschab nicht, „damit ihre Gegenwart nicht um
„so lebhafter an die guten alten Zeiten erinnere“ — die Persönlichkeit der Indivi-
duen, aus denen sie bestand, ließ einen solchen, Eindruck nicht besorgen — sondern,
weil diese Menschen den Einstuß, welchen ihnen die Gewohnheit über einige ältere Beam-
hte gab, dazu mißbrauchten, um die einen durch manchfaltige Versprechungen aus den könig-
lichen Diensten zu locken, und um die andern zu Eröffnungen und Handlungen wider
Diensteseid und Amtspflicht zu verleiten. — Ueberhaupt war mit dieser Abrechnung dem
Wiener Hofe nur so lange Ernst gewesen, bis er durch seine Rechnungs-Beamten erhoben
batte, daß er im Falle eines Schlusses mehr an das tand zu bezahlen, als von demsel-
ben zu begebren baben würde. Als diese Ueberzeugung einmal vorhanden war, so
wurden von seinen Kommissären die Foderungen so übertrieben, daß unsere Regie-
rung wohl die Unterbandlungen abbrechen mußte, wenn sie nicht Zeit und Mübe um-
sonst verlieren wollte.
Wie diese, so werden alle übrige Verfügungen der Regierung in den Schmäh=
schriften der Oesterreicher angefallen, verdreht und verunstaltet. Sie scheuen sich nicht,
gleich anfänglich euch ins Angesicht die lüge zu behaupten, Landesordnung und
Statutar-Rechte seyen euch genommen. Daß dieß nicht schon unter Oesterreich ge-
schab, dankt ihr wahrlich nicht der überlegenden Rücksicht auf euere Individualität; — denn
welche Regierung ward je von einer grössern Wuth besessen, Alles gleich zu machen, als
die Oesterreichische seit Joseph II., obgleich Klima, Sprache und Sitten zwischen dem