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KoGutglich-Batertsches
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Regie rungsblatt.
XXXV Stick. München, Mittwoch den zr. Mai 1800.
Allgemeine Verordnung.
(Die Nachzügler und Marodeurs der im Felde
stehenden Reglmenter und Batalllons betref-
fend.)
Wir Maximilisan Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Un- ist die Anzeige geschehen, daß, waͤh-
rend saͤmtliche Regimenter und Bataillons
Unserer braven Armee im ruͤhmlichen Kam-
pfe gegen die Feinde des Vaterlandes sich
taͤglich neue Anspruͤche auf die National-
Dankbarkeit erwerben, einige wenige Pflicht-
und Ebrvergessene als Nachzuͤgler und Ma-
rodenrs hinter der Armee herumschweifen,
sich in abgelegenen Ortschaften einquartiren
lassen, Unfug mancher Art treiben, auch
wohl mitunter als Meineidige in ihre Hei-
math zuruͤckkehren, und bei ihren konnivi-
renden Anverwandten Schutz und Unterkunft
finden.
Wir sind dadurch veranlaßt, Unsere Ver-
erdnung vom 17. Dezember 1300. (Negie-
rungs-Blarr vom Jahre 1807. I. Stück)
zu erneuern, und sämtlichen Stade: tand-
und Mediat= Gerichten Unsers Königereichs
andurch eine strenge Wachsamkeit auf den
Aufentbalt selcher Nachzügler oder Deser-
teurs unter eigener Verantwortlichkeit zur
Pflicht zu machen.
Die als solche verhaftete Individuen sind
jedesmal an die zunachst befindlichen Militaͤr-
Behörden zur weiteren Behandlung abzulie-
fern.
Unsere General-Kreiskommissariate wer-
den hienach das Geeignete zu verfügen, und
da, wo es nach Maßgabe der Umstände als
rdeblich, und zweckmässig erscheint, genaue
Streisen anzuordnen, sofort die einschlägi,
gen Unter-Behörden biezu anzuweisen wis
sen.
München den 24. Mai 1809.
Max Joseph.
Freiherr von Montgelas.
Auf kbniglichen allerhochsten Befehl
der Geueral= Sekreth#
Baumiller.
(Den Gradations-Stempel bei den Inventarien
und lezten Willens-Dieposttionen betressend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Um die bisherige Verschiedenheie in der An-
wendung des Stempel = Mandats vom 1.
März 1903# bei den Inventarien und lezten
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