Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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von ihnen daruͤber zu ertheilenden Un- 
terricht vielmehr verwirren, als aufklären 
würde. Man kann sich aber dabei auch 
um so mehr beguügen, da einerseits für 
die Grundlage der moralischen und reli- 
giösen Bildung in den Volksschulen schon 
viel geschiebt, wenn die Schullehrer nur 
im Stande sind, ibre Schüler zu einer 
durch das Gedächtniß unterstüzten und 
mit Einsscht verbundenen Bekanntschaft 
mit den Hauptlehren des Christenthums 
anzuleiten, anderseits die weitere Ausbil- 
dung der moralischen und religiösen Ein- 
sicht de: Schüler, streng genemmen, nicht 
mehr in den Kreis des Volksschullehrers 
füllt. Die Art aber, wie dieser Theil 
des Unterrichts in den Volksschulen zu 
behandeln sey, wird den Präparanden un- 
mittelbar durch die Art, wie sie selbst 
darin unterrichtet werden, gelehrt; wel- 
ches ohne Zweifel die einzige, für diesen 
Zweig des Schulunterrichtes in dem 
Schullehrer= Seminar erfoderliche und 
anwendbare Metbodenlebre ist. 
. 10. Mit diesen Haupt= tehrgegenstän- 
den sind noch folgende, sür das Amt eines 
Volksschullehrers nothwendige tehrgegen- 
stände zu verbinden: 1) Unterricht im Sin- 
gen, 2) Zeichnungs-Unterricht, 3) Unter- 
richt in der Behandlung der Schulkinder, 
rücksichtlich der Diseiplin. 
1. Der Unterricht im Singen ist 
insofern gleichfals als ein notbwendiges 
Ersedernih des Schullehrer-Seminars 
zu betrachten, in wiefern die Verhesse- 
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rung sowohl des Kirchengesenges, als 
des Volksgesanges überhanpt allein da- 
durch zu bewirken ist, daß in den Volks- 
schulen selbst eine bessece Anleitung zum 
Singen gegeben wird, welche so lange 
nicht zu erwarten ist, als die Volks- 
schullebrer selbst niche eine zweckmässigere 
Unterweisung und Uebung im Singen er- 
langen. 
z. Der Unterricht im Zeichnen ist 
wenigstens nicht ganz zu entbehren, in 
wiesern eine allgemeine Verbreitung die- 
ser Kunstübung wünschenswerth, und 
durch die Volksschullehrer gleichfalls am 
leichtesten ausführbar ist. 
3. Der Unterricht über die Schul- 
disciplin, oder über angemessene Be- 
bandlung der Schüler, rücksichtlich ihrer 
Erziehung, ist allerdings als eine noth- 
wendige Aufgabe des Schullehrer-Semi- 
nars mit aufzunehmen, in wiefern der künf- 
tige Volksschullehrer mit der Kunst des 
Unterrichrens auch die des Ersie- 
bens seiner Schüler, soweit das teztere 
in der Schule zu erreichen ist, verbinden 
soll. Wie aber in der Volksschule selbst 
dieses Erziehen der Schüler nicht wie- 
der durch Unterrichten, nämlich durch 
Vordociren von allerlei Sitten; und Klug- 
beies Regeln, sondern durch Uebung und 
Angewoͤhnung voun Fleiß, Aufmerksam- 
keit, Ordnungsliebe, Reinlichkeit, Ge- 
radbelt, Offenheit, Redlichkeit, Wahr- 
baftigkeit, Ehrlichkeit, Achtung der Ge- 
seze, des Gottesdienstes, der Vorgesez=
	        
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