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die Praͤparanden an den Amtsfleiß zu ge-
woͤhnen, den ihr kuͤnftiger Beruf erfodert,
sind die jaͤhrlichen Ferien nach der den Volks-
schulen gestatteten Ferienzeit, und die taͤg-
lichen Lehrstunden (mit Einschlusse des kalli-
graphischen, musikalischen und landwirtös
schaftlichen Unterrichts, wofür etwa zwei
Sctunden täglich zu bestimmen sind) auf die
Zahl von sechs Stunden festzusezen, mit
Ausnahme des Mitewochs und Samstags,
an welchen beiden Wochentagen die Nach'
mittage frei zu geben find.
I. 32. Die beiden tehrkurse wer-
den sich hauprsächtich dadurch unterscheiden,
daß die Präparanden im ersten Jahre aus'
schliessend mit dem Erlernen und Ueben
der vorschristmässigen tehrgegenstände zu be-
sch iftigen, im zweiten Jahre aber in der
Praxis des tehrens selbst zugleich zu
üben sind.
S. 33. Die Einleitung in die Praxis des
tebrens soll mit dem Anfange des zweiten Kur-
ses dadurch gescheben, daß sämtliche Prä-
Haranden des zweiten Jabres einige Monate
lang täglich eine Stunde dem Unterrichte
in einer mit dem Seminarium verbundenen
Musterschule als Aurkultanten mit an-
wohnen, sodann aber, unter teitung des
tehrers der Muslerschule, dieselbe tägliche
tebrstunde untereinander abwechselnd selbst
balten; wobei die Einrichtung so zu treffen
ist, daß alle tehrgegenstände der Volkeschule
nach der Reihe vorkemmen, und nach einer
gewissen Ordnung von den leichteren zu den
schwereren sortgeschritten wird.
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H. 34. Die oben aufgezaͤhlten Lehrgegen-
staͤnde selbst lassen sich in dem zweifachen
tebrkurse am süglichsten auf solgende Wei-
se eintheilen:
a. In dem Kurse des ersten Jab-=
res werden vorzugsweise die Gegenstän-
de der ersten Hautpklasse 1) tesen, 2)
Schreiben, 3) Rechnen, 4) Chri
stenebum, 5) Singen — aufge-
nommen, und denselben aus den Gegen-
ständen der zweiten und dri'ten Haupt,
klasse noch folgende angereihr: 6) Geo-
graphie, 7) Orgel-Spielen, und
dann noch für den ersten Semmer 8)
Gartenbau, 9) Obstkultur.
Der Kurs des zweiten Jah-
res bescháftigt sich vorzugsweise mit
den Gegenständen der zweiten Hauptklaß
se, 1) Geschichte, 2) Naturkunde,
3) Geometerte, und verbindet damie
aus den Gegenständen der ersten und dritt
ten Hauptklasse, 4) den Unterricht
über die Schuldisciplin, 5) die
Gerichtsschreiberei-Kenntnisse,
und 6) Binnenzucht.
In dem Kurse des zweiten Jahres
sind aber auch noch a) in den Hauptge-
genständen des ersten Kurses Nro. 1 —6
die Uebungen fortzusezen, und ausserdem
b) ist täglich eine Stunde für die prak-
tischen Uebungen des Unterrich=
teno in der Musterschule zu verwen-
den. Dagegen erfodern die Gegenstän-
de des zweiten Kurses Nro. 4 — 6 nur