Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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die Praͤparanden an den Amtsfleiß zu ge- 
woͤhnen, den ihr kuͤnftiger Beruf erfodert, 
sind die jaͤhrlichen Ferien nach der den Volks- 
schulen gestatteten Ferienzeit, und die taͤg- 
lichen Lehrstunden (mit Einschlusse des kalli- 
graphischen, musikalischen und landwirtös 
schaftlichen Unterrichts, wofür etwa zwei 
Sctunden täglich zu bestimmen sind) auf die 
Zahl von sechs Stunden festzusezen, mit 
Ausnahme des Mitewochs und Samstags, 
an welchen beiden Wochentagen die Nach' 
mittage frei zu geben find. 
I. 32. Die beiden tehrkurse wer- 
den sich hauprsächtich dadurch unterscheiden, 
daß die Präparanden im ersten Jahre aus' 
schliessend mit dem Erlernen und Ueben 
der vorschristmässigen tehrgegenstände zu be- 
sch iftigen, im zweiten Jahre aber in der 
Praxis des tehrens selbst zugleich zu 
üben sind. 
S. 33. Die Einleitung in die Praxis des 
tebrens soll mit dem Anfange des zweiten Kur- 
ses dadurch gescheben, daß sämtliche Prä- 
Haranden des zweiten Jabres einige Monate 
lang täglich eine Stunde dem Unterrichte 
in einer mit dem Seminarium verbundenen 
Musterschule als Aurkultanten mit an- 
wohnen, sodann aber, unter teitung des 
tehrers der Muslerschule, dieselbe tägliche 
tebrstunde untereinander abwechselnd selbst 
balten; wobei die Einrichtung so zu treffen 
ist, daß alle tehrgegenstände der Volkeschule 
nach der Reihe vorkemmen, und nach einer 
gewissen Ordnung von den leichteren zu den 
schwereren sortgeschritten wird. 
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H. 34. Die oben aufgezaͤhlten Lehrgegen- 
staͤnde selbst lassen sich in dem zweifachen 
tebrkurse am süglichsten auf solgende Wei- 
se eintheilen: 
a. In dem Kurse des ersten Jab-= 
res werden vorzugsweise die Gegenstän- 
de der ersten Hautpklasse 1) tesen, 2) 
Schreiben, 3) Rechnen, 4) Chri 
stenebum, 5) Singen — aufge- 
nommen, und denselben aus den Gegen- 
ständen der zweiten und dri'ten Haupt, 
klasse noch folgende angereihr: 6) Geo- 
graphie, 7) Orgel-Spielen, und 
dann noch für den ersten Semmer 8) 
Gartenbau, 9) Obstkultur. 
Der Kurs des zweiten Jah- 
res bescháftigt sich vorzugsweise mit 
den Gegenständen der zweiten Hauptklaß 
se, 1) Geschichte, 2) Naturkunde, 
3) Geometerte, und verbindet damie 
aus den Gegenständen der ersten und dritt 
ten Hauptklasse, 4) den Unterricht 
über die Schuldisciplin, 5) die 
Gerichtsschreiberei-Kenntnisse, 
und 6) Binnenzucht. 
In dem Kurse des zweiten Jahres 
sind aber auch noch a) in den Hauptge- 
genständen des ersten Kurses Nro. 1 —6 
die Uebungen fortzusezen, und ausserdem 
b) ist täglich eine Stunde für die prak- 
tischen Uebungen des Unterrich= 
teno in der Musterschule zu verwen- 
den. Dagegen erfodern die Gegenstän- 
de des zweiten Kurses Nro. 4 — 6 nur
	        
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