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Koͤniglich-Baierisches
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Regierungsblatt.
XXXXVI. Stück. München, Samstag den 3. Juli 1809.
Allgemeine Verordnung.
(Die Abgabe der Geseze-Samlungen und Re-
gierungeblätter an die S#taatediener betreß
fend.)
Wir Marimilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Vajern.
U. den vielfiltigen, größten Theils ganz un-
geeigneten Gesuchen mehrerer Stellen und
Staatsdiener um Mittbeilung der Gese-
ze: Samlungen und der Regierungsblätter
früberer Jahrgänge zu begegnen, haben
Wir den schon in der Natur der Sache ge-
gründeten Grundsaz festgesezt, daß den Staats-
dienern nur die laufenden Verordnungen,
und folglich auch das laufende Regierungs-
blatt unentgeltlich mitgetheilt werden soll;
daß sie dagegen, so wie die Aspiranten zum
Staatsdienste, verbunden seyen, die ältern
Gesezbücher und Geseze: Samlungen, wor-
unter auch die früheren Jahrgänge der Regie-
rungsblärter zu zählen sind, und auch die übri-
gen zu ihrem Berufe nöthigen Hilfsbücher
selbst sich anzuschaffen.
Unsere Finanz-Direktionen haben sich bie-
nach zu achten, und jedes dieser Verordnung
entgegen lanfende Gesuch sogleich von der
Hand zu weisen.
München den o. Juni 1800.
Max Joseph.
Freiberr von Hompesch.
Auf kdniglichen allerhöchsten Befehl
der General - Sekretär
G. Geiger.
Aufträge.
An sämtliche Stadt= und tlandgerichte des
Pegniz= und Rab-Kreises.
(Die Einsendung der noch ausständigen Straf-
Gelder der Advokaten betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Auf geschehenes Anstunen der Administra-
tion der königlichen Central-Pensions-Anstale
für die Hinterlassenen der Advokaten des Ks-
nigreiches Baiern wird an sämtliche, dem un-
terzeichneten königlichen Appellations-Gerichte
untergeordnete tand, und Stadtgertchte bie-
durch der Auftrag ertheilt, alle seit dem #2.
Oktober 2os bis 1 April laufenden Jahres
etwa noch ausständigen Strafgelder der ihren
Bezirken untergeordueteu Advokaten von den
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