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Seelsorge: Jahre einrechnen zu bärfen, so-
serne er hierüber entsprechende Zeugnisse der
ausländischen Ordinariate, unter welchen er
die Seelsorge ausben wird, in legaler FormM
beibringt,
a. nach seiner Rückkehr in Unsere Staa-
ten wenigstens ein Jahr noch die Seelforge
im Vaterlande ausübt, und
3. hierüber, so wie im Allgemeinen, das
zur Zulassung bei dem Konkurse erfoderliche
Jeugniß seines inländischen Diszesan-Bischofs
vorlegen wird;
4. diese Bewilligung soll nur so lange
von Kraft#seyn, als im Inlande, beson-
ders in der Dibzes Regensburg, kein Mangel
an Seelsorgern entsteht, und so lange der
riester R. N. zu einer Anstellung in seinem
Vaterlande niche einberufen wird;
F. zu diesem Ende soll er in dem Re-
zensburger-Diözesan-Status, mit Anführung
der landesherrlichen und Ordinariars -Be-
willigung, als auf unbestimmte Zeit ausge-
wandert vorgetragen werden;
b. diese Vorschristen sollen in vorkom-
menden ihnlichen Fällen zur Richrschnur die-
nen.
München den 9. Jänner 1800.
Max Joseyh.
Freiherr von Moncgelas.
Auf königlichen allerhochsten Befehl
der General-Sekretaͤr
F. Kobell,
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(Die Bestellung der Mandatarlen ad insinuasa-
dum betreffend.)
Im Namen Seiner Masestät des Königs.
Theils die Beförderung des Geschäfesgan-
ges, theils die Ordnung, welche in Berrech=
nung der anfälligen Targelder beobachtet wer-
den muß, machen es zur unnachsichtlichen
Nothwendigkelt, daß in allen Einlangen,
Vorstellungen und Berichten, welche bei un-
terfertigter Stelle übergeben werden und ein-
kommen, und nicht enrschieden als landesherr-
liche Dienstesangelegenheiten zu betrachten
sind, Anwälte ad insinnandum und zur
Ablösung der Entschliessungen bestellt, und
in der ersten Eingabe benannt werden.
Es wird daher diese schon ehehin bestan-
dene Verordnung hiemit erneuert, und die Be-
drohung angefügt, daß jene Eingaben, in wel-
chen obige Bestellung und Ernennung niche
enthalten ist, lediglich in der Registratur wer-
den hinterlegt und ohne Eneschliessung be-
lassen werden.
Straubing den 9. Jänner 1309.
Königliches General = Kommisse-“
riat des Regen: Kreises.
Freiherr von Fraunberg.
Graf Armansperg.
(Die Bestellung der Insinuations= Mandatarien
Lon den abwesenden Partheien betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Ungeachtet der bestehenden Verordnun-
gen unterlassen voch die abwesenden Par-