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mungen, welche bei der Bildung der ersten
sechs Reserve, Batalllons, am 6. April l. J.,
festgesezt wurden. (Regierungeblan v. J.
1809. Stück XKXIX. Seite 6657— 665.)
Zweite Klasse.
Mobile Legionen.
. 4. Die zweite Klasse bilden die mobi—-
len egionen, deren Eine in jedem Kreise
errichtet und nach demselben benannt wird.
Bestandtheile der mobilen Legionen.
. S. Diese mobilen tegionen werden zus
sammengesezt:
r aus allen ausgedienten tand-Kapiculan-
ten, welche noch dienstesfähig, nicht über
40 Jabre alt, unverheuratbet und noch
nicht anfässig sind;
b) aus allen militärpflichrigen und dienstesfa-
bigen Jünglingen zwischen 18 und 35
Jabren, welche nicht bereits bei der aktis
ven Armee, oder den Reserve: Bataillons
eingereihet sind;
Z) aus allen unverheuratheten jungen Män-
nern zwischen 26 und 40 Jahren, welche
noch nicht ansässig sind;
4) aus den in Kriegszeiten sormirten besonde-
ren Korps, J. B. aus dem sreiwilligen Jäger-
Korps#c.
e) aus dem gesamten unverheuratheren Forst-
und Jagd= Personale, sowohl in Unsern
unmittelbaren, als in Privatdiensten;
t) aus der zur tandes Sicherheit aufgestell-
ten Kordons-Mannschaft;
8) aus benjenigen Freiwilligen, welche, ohne
in eine der vorgenannten Karbegorien zu
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geboͤren, aus eigener Wahl sich einer
mobilen Legion einreihen lassen.
Formatiou.
§. 6. Jede Legion besteht aus vier bis acht
Bataillons, nach der Zahl der hiezu geeig-
neten Mannschaft.
§. 7. Jedes Bataillon besteht aus vier
Kompaguien, jede zu 150 Mann, ohne Ein-
rechnung der Officiere, Unterofficiere und
Spielleute.
S. 3. Jede Kompagnie besteht aus vier
Zügen, ohne Einrechnung der Schuͤzen- Ab-
theilung.
K. o. Zur Schüzen= Abebeilung werden aus
jeder Kompagnie Zo besonders brave Män-
ner, von einem leichten, gewandten Körper,
welche gut schiessen können, und zum Dhelle
mit eigenen, guten Seuzen, Büchsen oder ge-
zogenen Flinten bewafnet sind, auserlesen.
Jäger und schon gediente Soldaten, wenn
ste die erfoderlichen Eigenschaften und Fd-
bigkeiten besizen, sollen vorzüglich zu dieser
Elite verwendet werden, unter welcher zu
dienen eine besondere Auszeichnung seyn
wird; indem teute von zweifelhafter Auffüb-
rung ausgeschlossen bleiben.
Obne Rücksichte auf körperliche Grösse sol-
len nur jene, welche am meisten Mut zeigen,
Geschicklichkeit besizen, und gut schiessen, zu
Schüzen verwendet werden.
Wenn ein Schüze abgebt, muß seine Stelle
sogleich wieder erseze, und folglich die Zabl
ron zo in der Kompagnie immer vollzäblig
erbalten werden.
S. 10. Bei der mobilen tegion der Na-