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chende Anzahl von Feuer-Gewehren austhei-
ken lassen, welche dieselben an den geeigne:t
ten Omen, unter gurer Aufsicht aufbewabren,
zu den Uebungen abgeben, nach diesen wie-
der in Empfang nehmen, in reinlichem
Justande erhalten, und bei wirklicher Marsch-
Ordre an die Kompagnie? Kommandanten
ausliefern lassen sollen. Ueber die Abgabe
sind genaue, mit den Empfangsscheinen beleg-
te Verzeichnisse zu führen; übrigens aber
die Gewehre zu keinem anderen Gebrauche,
als zu den vorgeschriebenen Uebungen, oder
vor dem wirklichen Abmarsche abfolgen zu
lassen.
§. 24. Wenn mehrere Mannschaft zu mi-
litcrischen Uebungen auf einige Wechen zus
sammengezogen werden soll, wird besondere
Anweisung erfolgen. Indessen hat jeder
General-Kommissär von selbst die zweckmäs-
sigsten Mittel zu ergreifen, um das Abrich-
ten der tegionisten mit den mindesten Beschwer-
den für dieselben möglichst zu beschleunigen.
Sold.
S. 25. Sobald die tegionisten aus ihren
Wobnorten zusammen gezogen werden, ent-
weder zu militärischen Uebungen, oder zum
wirklichen Dienste, werden sse gleich den tie
nientruppen kasernirt, oder einquartiere,
und erhalten töhnung, Menage Beitrag und
Verpflegung, wie die Infanterie der Armee,
Auf gleiche Weise erbalten die Officiere
in diesen Fällen die ihren Graden entspre-
chenden Gagen, gleich den Officieren der Armee.
Den hiezu verwendeten Beamten bletbt
zusleich der Forebezug ibres Gehaltes, mit
der Verbindlichkeit, nach Ermessen der Vor-
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ibrer gewöhnlichen Dienstesgeschäfte auf ihre
Kosten Sorge zu tragen.
Meodtsirung.
I. 26. Damit nicht dem Ackerbaue und
den Gewerben auf einmal zu viele arbeiesame
Hüände aus einer und derselben Gegend ene-
zogen werden, soll, ausser den dringendsten
Notbfällen, niemal ein ganzes Bataillon auf
einmas aufgeboten werden, sondern in Ab-
tbeilungen, welche sich von Zeit zu Zeic ablösen.
Es ist daber schon gleich bei der Forma-
tion auf eine solche Einebeilung zu seben,
daß nicht alle jungen tente einer Gegend
einer und derselben Kompagnie, oder wenig-
stens nicht einem und demselben Zuge ein
gereibet werden, damic, während ein Theil
marschirt, der andere bis zur Ablösung bei
seinen häuslichen Beschäftigungen verblei-
ben könne.
Die Schüzen,= Abtbeilungen sind dergestalt
zu bilden, daß einer jeden der vier Kom-
pagnien einige vorzüglich geübte und zu
Hause am leichtesten entbehrliche Schüzen
zugetheilt werden, welche bei dem ersten
Aufgebote ausrücken können.
Eben so ist bei den Eintheilungen der Zü-
ge in den Kompagnien zu verfabren.
In den ersten Zug sind vorzüglich Frei-
willige, ausgediente tandkapitulanten und
sonst mehr geübte und leichter entbehrliche
junge teute aufzunehmen; —den zweiten Zug
bilden vorzüglich die enebehrlichen Konskriptl
ons, Jünglinge zwischen 18 und 25 Jahren; —
den dritten die dlieren und weniger enrbehrltt
chentegionisten,— und eben so den vierten Zug.