Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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theien, bei dem königlichen General-Kommis- 
sariate des Isar-Kreises Mandatarien zu be- 
stellen, welchen die Beschlüsse zugestellt, und 
von denselben die verordnungsmässige Tare 
entrichtet werden könnte. 
Da man nun diese Ausserachtlassung um 
so weniger gedulden kann, als dadurch die 
Rechnungen der expedirenden Stelle nicht in 
Ordnung zu halten sind, so erwartet man 
um so sicherer, daß die Anwälte bei jeder 
Eingabe bemerkt, aber auch mit dem noth" 
wendigen Gelde, um die Taxen zu berichti- 
gen, versehen werden; als man widrigenfalls 
die Nichtanmerkung eines solchen Manda- 
tars verordnungsmässig bestrafen, die Aus- 
rede des bezeichneten Mandatars, zur Bezah- 
lung des betreffenden Betrages nicht ermäch- 
tiget zu seyn, nicht annehmen, sondern sich 
unmittelbar an die Person dieses Mandatars 
halten wird. 
München den 10. Jänner 1809. 
Königliches General-Kommissa- 
riat des Isar-Kreises. 
Freiherr von Weichs. 
von Heinleth. 
  
("Die Anstellung eines Bauinspektors für das 
Bauwesen der Stifrungen und Gemeinden im 
Isar-Kreise bekreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Nach der allerhöchsten organischen Ver- 
ordnung vom 36. Dezember vorigen Jahres, 
das Bauwesen der Stiftungen und Kommu- 
nitä#ten betreffend, (Negierungsblatt des lau- 
senden Jahres) IV. Sctück wird in dem 
  
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Isar-Kreise, so wie in jedem der übrigen, für 
das erwähnte Bauwesen ein Kreis-Bauin- 
spektor angestellt, welcher seinen Si in 
München, als der Hauprstadt des genannten 
Isar-Kreises, nimmt, und über dessen Ver- 
richrungen, Gehalt und übrige Dienstesver- 
hälmisse das Nähere im jener königlichen 
organischen Verordnung enthalten ist. 
Diejenigen, welche sich nun um die 
Stelle des Bauinspektors für den besagten 
Isar = Kreis bewerben wollen, haben ihre 
Gesuche deshalb bei dem unterzeichneten Ge- 
neral: Kreis-Kommissariate ohne Verzug 
einzureichen, und hiebei ihre technischen 
Kenntnisse, vorzüglich in dem Landbauwe- 
sen, nachzuweisen. Besondere Rücksiche 
wird auf diejenigen Individuen genom- 
men, welche zugleich Kenmnisse in dem Brun- 
nen = und Wasserbauwesen besizen, oder 
bereies bei der königlichen General -Direk- 
tion des Strassen= und Wasserbaues ange- 
stellt, und nach individuellen Verhältnissen 
zur Mitübernahme einer solchen Kreis-Bau- 
inspektion geeignet find. 
München den rs. Jänner 1809. 
Königliches General= Kommissa- 
riat des Isar-Kreises. 
Freiherr von Weichs. 
Miller. 
  
(Die Erlerigung der Pfarrei Rettenberg 
vor der Burg, im Landgerichte Sonthofen, 
betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Durch die Versezung des bisherigen Pfar- 
rers ist am 2. November vorigen Jahres
	        
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