Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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Gulden auf die hlesigen Kreis-Konkurrenz- 
Kasse: Renten negozirt werden daͤrfe. 
Die Bevollmächrigung hiezu, so wie die 
Bedingnisse und Sicherheit, unter welchen 
diese Regozlrung geschieht, spricht das nach- 
stende aller höchste Reskript aus, welches zu 
dem Ende zur Kenntniß des Publikums ge- 
bracht wird, damit jene, welche an diesem An- 
leihen Anrheil nehmen wollen, sich an oben 
benannte, zur Negezirung desselben bevoll- 
mdchtigte Häuser wenden können. 
München den 4. Juli 18090. 
Königliches General-Kommissariat 
des Isar-Kreises. 
J. M. Frhr. von Weichs, Joh. Nep. von Thoma, 
General-Kommissar. Hinanz-Direktor. 
Rainprechter. 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
In Erwägung der fortwéhrenden Kriegs- 
lasten, welche der Isar:Kreis zu tragen har, 
. und der hiedurch veranlasten Geldbedürfnisse, 
genehmigen Wir, nachdem Uns von Unserm 
General-Kommissariate und Unserer Finanz-Di- 
kektion dieses Kreises, — welchen wir die Funk- 
honen der noch nicht konstituirten Kreisver- 
sammlung, in Beziehung auf derlei Konkur- 
renzen, übertragen haben, — gemachten An- 
trage, daß zur Schonung Unserer Unterthanen 
einstweil ein Anleihen zur Bestre iung der auf 
der Kriegs Konkurrenz-Kasse haftenden Ansga- 
ben, unter nachfelgenden ndheren Bedungungen, 
konrrahirt werde: « 
I)DieNegozikungdcsAusschwe-welches 
die Summe von zweimal hundert 
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fünfzig tausend Gulden nicht über- 
steigen darf, ist den hiesigen Handelshäu= 
sern: Gebrüdern Rocker, Dominik 
und Augustin Ruedorffer, An- 
gelo Sabbadini, und Mathias 
Scheichenpflug, welche sich zur Ueber- 
nahme dieses Geschäftes bereit erklärt 
haben, zu übertragen, und ihnen Unser 
besonderes Wohlgefallen über ihre Ver- 
zicheleistung auf alle Provision, zum Besten 
der Darleiher und der Kreis-Konkurrenz= 
Kasse, zu erkennen zu geben; 
a) zur Slcherheit dieses Anleihens ist das 
gesamte Kreis-Vermögen, respektive diehier- 
aus hervorgehenden Kreis-KonkurrenzGe- 
fälle, zu verpfänden, und ist der Kreis- 
Konkurrenz-Kassier eigens zu verpflichten, 
von den Konkurrenz-Gefällen keine, wie im- 
mer Ramenhabende, Ausgabe zu bestreiten, 
so lange nicht die jährlichen Zinsen und Fri- 
sten dieses Anleihens berichtiger sind; 
3) die Obligarionen, welchen Unsere aller- 
höchste Genehmigung ausdrücklich zu ine 
seriren ist, und deren soo Stücke, jede 
zu soo fl., auszufertigen sind, haben, nebst 
Unserm General-Kreis-Kommissäre, auch 
Unser Finanz-Direktor des Isar-Kreises 
und der Kreis-Konkurrenz-Kassier zu unter- 
zeichnen; 
4) die Verzinsung hat mie Fünfen vom 
Hunderte zu geschehen, und sollen diese 
Kapttalien von jeder Steuer und sonstigen 
Abgabe befreiet, das Gesamt-Kapttal aber, 
nach Ablause zweier Jahre, in fünf Jah- 
res-Fristen, folglich von 1811 bis 1815,
	        
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