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diente Derson vom höchsten oder hohen Range
zum Ehren-Mitgliede durch eine schriftliche
Eingabe bei dem Präsidenten in Voerschlag ge-
bracht wird, so wird in der nächsten General
Versammlung durch den General= Sekretär,
ohne Benennung des Vorschlagenden, hievon
Kenn'niß gegeben. Nach Verflusse eines Mo-
nats wird in einer General: Versammlung
ballolirt. Im Falle der Stimmen, Gleichheit
hat der Präsident 2 Stimmen. Der Präsidene
zähle die Kugeln, der General-Sekretär merke
sie vor.
Die absolute Stimmen-Mehrheit der Ge-
genwaͤrtigen entscheidet. Die Wahl wird durch
Bericht dem Koͤnige zur Bestaͤtigung vorge-
legt; nach Erhaltung derselben wird das Di-
plom von der Akademie ausgefertige.
S. 10. Vorschläge zu ausserordentlichen,
auswärtigen oder korrespondirenden Mitglie-
dern werden bei dem Präsidium, erer dem
Klassen Sekretariate eingegeben.
Das Leztere fertigt die Kandidaten-kiste,
um bringt sie in die nächste Klassen: Sizung.
Nach Verflusse eines Monats wird in der Klasse
von den Gegenwärtigen ballotirt. Auch die
ausserordentlichen Mitglieder haben Stimm-
recht. Nach vollendetem Scrutinium rreten,
in Bezug auf die Wahl durch die General-
Versammlung, die Vorschriften von G. 15.
und 16, ein. Die Seimmen der Abwesenden
bedingen jedoch hier die Gilitgkeit der Wahl
nicht; sie können aber ihre Stimmen schriftlich
einsenden, wenn sie wollen. Der von der
General-Versammlung durch absolute Seim-
men-Mehrheie Gewählte wird durch Bericht
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dem Koͤnige zur Bestaͤtigung angezeigt, und
erhaͤlt daun ein von der Akademie ausgefer-
tigtes Diplom.
Bekanntmachungen.
(Die Unlforme des Lokal-Schul-Kommissärs
Weschselbaumer in München betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Um den Direktor der männlichen Feier-
tags-Schule und Cokal= Schul: Kommissér
der Stad: München, Mathias Weich-
selbaumer, ver den in der leztern Eigen-
schaft ihm untergeordneten Schul-Inspektoren
auszuzeichnen, wollen Wir demselben folgende
Amts-Uniforme bewilligen:
1) Bei öffentlichen Schul-Feierlichkeiten,
Preise-Vertheilungen, u. d. gl., träge der-
selbe ein Kleid von dunkelblauem Tuche,
mit gleichfirbigem Uncerfurter, stehendem
Kragen von Veilchen blauem Sammt, und
eben solchen Aermel= Aufschlägen. Diese,
so wie Kragen, und Taschen-Klappen, sind
nach dem für die Schul-Inspektoren der
Haupt= Stadt vorgeschriebenen Muster;
sedoch, zur Unterscheldung von diesen, eis
nen Zoll breit, und mit einer Eck-Verzie-
rung, im matten Golde gestickt.
Das Kleid hat eine Reihe vergoldeter, mit
dem gekrönten böwen bezeichneter Kuspfe,
so wie auch die Weste, welche nebst den
Bein-Kleidern von weissem Tuche ist.
Das goldene Degen: Gehänge ist ohne
Bouillons, und ohne eingemischte andere