Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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diente Derson vom höchsten oder hohen Range 
zum Ehren-Mitgliede durch eine schriftliche 
Eingabe bei dem Präsidenten in Voerschlag ge- 
bracht wird, so wird in der nächsten General 
Versammlung durch den General= Sekretär, 
ohne Benennung des Vorschlagenden, hievon 
Kenn'niß gegeben. Nach Verflusse eines Mo- 
nats wird in einer General: Versammlung 
ballolirt. Im Falle der Stimmen, Gleichheit 
hat der Präsident 2 Stimmen. Der Präsidene 
zähle die Kugeln, der General-Sekretär merke 
sie vor. 
Die absolute Stimmen-Mehrheit der Ge- 
genwaͤrtigen entscheidet. Die Wahl wird durch 
Bericht dem Koͤnige zur Bestaͤtigung vorge- 
legt; nach Erhaltung derselben wird das Di- 
plom von der Akademie ausgefertige. 
S. 10. Vorschläge zu ausserordentlichen, 
auswärtigen oder korrespondirenden Mitglie- 
dern werden bei dem Präsidium, erer dem 
Klassen Sekretariate eingegeben. 
Das Leztere fertigt die Kandidaten-kiste, 
um bringt sie in die nächste Klassen: Sizung. 
Nach Verflusse eines Monats wird in der Klasse 
von den Gegenwärtigen ballotirt. Auch die 
ausserordentlichen Mitglieder haben Stimm- 
recht. Nach vollendetem Scrutinium rreten, 
in Bezug auf die Wahl durch die General- 
Versammlung, die Vorschriften von G. 15. 
und 16, ein. Die Seimmen der Abwesenden 
bedingen jedoch hier die Gilitgkeit der Wahl 
nicht; sie können aber ihre Stimmen schriftlich 
einsenden, wenn sie wollen. Der von der 
General-Versammlung durch absolute Seim- 
men-Mehrheie Gewählte wird durch Bericht 
  
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dem Koͤnige zur Bestaͤtigung angezeigt, und 
erhaͤlt daun ein von der Akademie ausgefer- 
tigtes Diplom. 
  
Bekanntmachungen. 
(Die Unlforme des Lokal-Schul-Kommissärs 
Weschselbaumer in München betreffend.) 
Wir Maximilian Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Baiern. 
Um den Direktor der männlichen Feier- 
tags-Schule und Cokal= Schul: Kommissér 
der Stad: München, Mathias Weich- 
selbaumer, ver den in der leztern Eigen- 
schaft ihm untergeordneten Schul-Inspektoren 
auszuzeichnen, wollen Wir demselben folgende 
Amts-Uniforme bewilligen: 
1) Bei öffentlichen Schul-Feierlichkeiten, 
Preise-Vertheilungen, u. d. gl., träge der- 
selbe ein Kleid von dunkelblauem Tuche, 
mit gleichfirbigem Uncerfurter, stehendem 
Kragen von Veilchen blauem Sammt, und 
eben solchen Aermel= Aufschlägen. Diese, 
so wie Kragen, und Taschen-Klappen, sind 
nach dem für die Schul-Inspektoren der 
Haupt= Stadt vorgeschriebenen Muster; 
sedoch, zur Unterscheldung von diesen, eis 
nen Zoll breit, und mit einer Eck-Verzie- 
rung, im matten Golde gestickt. 
Das Kleid hat eine Reihe vergoldeter, mit 
dem gekrönten böwen bezeichneter Kuspfe, 
so wie auch die Weste, welche nebst den 
Bein-Kleidern von weissem Tuche ist. 
Das goldene Degen: Gehänge ist ohne 
Bouillons, und ohne eingemischte andere
	        
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