1193
Königlich-Baierisches
1194
Regierungsblatt.
LIII. Stück. Muͤnchen, Mittwoch, den 2. August 1809.
Allgemeine Verordnung.
(Die Theilnahme der Geistlichen an der Na-
tional-Garde betreffend.)
Wir Marimiitan Joseph,
von Gottes Gnaden König von Balern.
J. der organischen Verordnung vom
6. I. M. über die Errichtung der National=
Garde sind im 37. &. (Regierungeblatt v. J.
1800 Stück XKCeXVIII. S. 1110) die Geist-
lichen unter denjenigen Einwohnern genanne,
welche zwar von der Einschreihung in die
zur Erhaltung der inneren Ruhe und Sicher-
heit bestimmte dritte Klasse nicht ausgenom-
men, jedoch ermächtiger sind, die sie ereffen-
den Dienste durch andere eingereihte Ratio-
nal-Gardisten versehen zu lassen.
Da Wir wahrnehmen, daß diese Ver-
sügung hie und da mißverstanden wird, s
finden Wir Uns bewogen, hiemit zu erklä-
ven, wie folgt:
1) Nur die bepfründeren Geistlichen sind
als ansässige Einwohner anzusehen, wel-
che mit den übrigen Gemeinde-Gliedern
die Lasten der Gesellschaft zutheilen haben;
aà) die nicht bepfründeten Geistlichen sind
als nicht ansässig anzusehen, und da-
her in die dritte Klasse nicht geeignet.
Ihres Standes wegen können sie auch ei-
ner anderen Klasse nicht einverleibt werdenz
3) die Pfarrer und übrigen bepfründeten,
wirklich mir der Seelsorge beschäftigten
Geistlichen sind von der Leistung des
Beiträge befreic zu halten;
4) auch den übrigen bepfeündeten Geist-
lichen ist fuͤr die Reluition der persoͤn-
lichen Dienste keine bestimmte Norme
vorzuschreiben. Wir sind vielmehr von
den patriotischen Gesinnungen Unserer
Geistlichkeit uͤberzeugt, daß fie aus ei-
genem Antriebe dasjenige für diese all-
gemeine Anstalt beizutragen sich beeifern
werde, was sie ihren Verhälmissen
und S#taasbürger-flichten angemessen
findet. Dieß kann am süglichsten durch
Equtpirung anderer, minder wohlhaben-
der Miebürger, oder durch Geldbeiträge
in die Kompagnie-Kassen geschehen;
5) es sind daher besondere Verzeichnisse
über die oben bestimmten Geistlichen her-
uustellen, und darin ihre Erklärungen ein-
zmutragen: auf welche Art sie zu dieser Na-
rional-Anstalt beitragen wollen; welche
Verzelchnisse Uns dann vorzulegen sind.
München den 25. Juli 1899.
Max Joseph.
Freiherr von Montgelas.
Tuf kbniglichen allerhdchsten Befehl
der General= Sekretär
GBeumiller.
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