Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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Stellen hingewiesen werden, und sich durch 
ein Certifikat legitimiren koͤnnen. 
Muͤnchen den 27. Juli 1809. 
Freiherr von Montgelas. 
Durch den Minister 
der General-Sekretär 
F. Kobell. 
(Die diesjährige Konkurs = Prüfung für die 
Stagts = Dienst = Aspiranten im Unter- 
Donau-Kreise betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Den Kandidaten des Unter-Donaus- 
Kreises, welche sich in diesem Jahre der 
Präfung für den Staats-Dienst unterziehen 
wollen, und hiezu die erfoderlichen Eigenschaf- 
ten haben, wird hiemit bekannt gemacht, daß, 
gemäß getroffener Uebereinkunft und aller- 
höchster Genehmigung, die königliche Ku- 
mulativ: Prüfungs-Kommission in Strau- 
bing bei der auf den 11. September ausge- 
schriebenen Konkurs-Prüfung die Kandidaten 
beider Kreise zugleich raminiren, und sohin 
hierorts keine besondere Prüfung geschehen 
werde. 
Passau den 10. Juli r809. 
Königliches General = Kommissa- 
riat des Unter-Donau-Kreises. 
von Stichaner. 
  
Stiwel. 
  
Die diesjührige Aufnahms-Prüfung protestan- 
tischer Pfarramts-Kandidaten betreffend.) 
Im Namen Seiner Masestät des Köniss. 
Zu Folge der im X. Stücke des dies- 
fährigen Regierungs-Blatzes hekann ge- 
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machten allerhoͤchsten Verordnung, die Pruͤ- 
fung protestantischer Pfarramts-Kandidaten 
betreffend, wird die zweite Aufnahms-Pruͤ- 
fung fuͤr dieses Jahr in der Woche vom 8. bis 
14. Oktober angefangen und fortgesezt werden. 
Alle, welche sich zu derselben zu melden 
Ursache haben, werden erinnert, sämtliche, 
wegen des Inhalts der Anmeldung und ihrer 
Beilagen, in der königlichen Instruktion ent- 
haltene Vorschriften sorgfaltigst zu beobach- 
ten, auch, (die Bittschrift ausgenommen) 
alles, was eingesendet werden muß, in duplo 
einzureichen. Bei Vernachldssigung irgend 
eines wesentlichen Requisits wäre die Nicht- 
Zulassung zu dem jezigen Prüfungs-Ter- 
mine unvermeidlich. Diejenigen hingegen, 
welche sich dazu qualifiziren, werden in der 
nämlichen Ordnung, wie ihre Meld ungen 
an die königliche Kommission zur 
theologischen Aufnahms-Prüfung 
eingehen, dazu durch besondere Ausschrei- 
ben, mit Anzeigung des Predigt= Tertes, ein- 
berufen werden. 
Nürnberg den 24. Juli 1809. 
Königliche Kommission zur theolo- 
gischen Aufnahms-Prüfung. 
Cellg. D. Paulus. D. Jung. Seldel. 
Kiefhaber. 
An die Bewohner des Nab-Kreifes. 
(Die Unterstüzung der durch den gegenwärtigen 
Krieg beschdbigten Unterthanen betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Kaum hatte unser Vaterland angefan- 
gen, die Segnungen des Friedens nach zwei 
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