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Königlich-Baierisches
1213
Regierungsblat t.
IIV. Stück. München,
Samstag den 5. August 1809.
Koͤnigliche allerhoͤchste Patente.
(Die Abordnung eines königlichen Hof= Kommis-
särs für den Inn-, Eisack= und Ersch-
Kreis betreffend.)
. Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Nachdem gegenwaͤrtig kraͤftige Maßregeln
ergriffen werden, um die bisher in Aufruhr be-
griffenen Einwohner des Inn-, Eisack und
SErsch-Kreises mie Gewalt der Waffen zum
Geborsame zurückzuführen, so tritt die Norh=
wendigkeit ein, daß die Administration die-
ser Kreise, aus welchen die oberen Beamten
wider Völkerrecht und Kriegsgebrauch abge-
fübrt worden sind, wieder in die gehbrigen
Hände gegeben, und zugleich mie derjenigen
Krafe geführt werde, welche die Ausseror-
dentlichkeit der Umstände erfodert.
Wir haben Uns durch diese Betrachtungen
bewogen gefunden, für den Inn , Eisack-
und Ersch-Kreis aus der Mitte Unsers
gebeimen Rathes einen ausserordentlichen Hof-
Kommissaͤr, in der Person Upsers geheimen
Nathes Alois Freiherru von Rechberg,
—.K
nach Innsbruck abzuordnen, und demselben
Unsern Ober-Finanz-Rath von Ritter,
und den Appellations= Rath von Dauli;
dann die beiden General-Kommissartaes-Ac-
cessisten Karl Freiberrn von Closen in
München, und Kacel Freiherrn von Sten-
gel in Bamberg beizugeben;— als Hofkom=
missions-Sekrertär bat derselbe den Accessi-
sten Philipp Grafen von Lerchenfeld zu
verwenden.
Indem Wir Unsere Hof= Kommission be-
auftragen, sich zugleich einstweilen zum Ge-
neral= Kommissariate der benannten Kreise
zu konstituiren, so befeblen Wir Unfern Be-
amten und Unterthanen in diesen Kreisen,
allen Aufträgen, welche die Hof= Kommission
in der einen, wie in der anderen Eigenschafe
an sie erläße, unweigerliche und ungesäumte
Folge zu leisten; so wie auch an dieselbe,
wie ehevor an die General Kommissariate,
ibre Berichte und Vorstellungen zu erstat-
ten.
Dessen zur Urkunde baben Wir gegen-
wirtiges effenes Patent eigenbändig unter-
schrieben, und mit Unserm grösseren gehei-
men JInssegel versehen lassen.
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