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wendig macht, wird das einschlaͤgige Ge-
neral-Kommissariat, in seiner Eigenschaft
als Kommunal-Kuratel, angewiesen werden,
die betreffende Gemeinde zu beauftragen,
dem nominirten Kommissär die Einsicht des
Gemeinde= Archivs und die Kopirung der
Urkunden zu gewähren.
Nach diesen Grundscheen istin allen vorkom-
menden Fällen, in Beziehung auf die Archive
der Gemeinden, zu verfahren.
München den 4. August #8090.
Max Joseph.
Freiherr von Montgelas.
Auf kduiglichen allerhoͤchsten Befehl
der General= Sekretär
Baumuller.
Auftrag
an die Rentämter, Herrschafts-Gerichte und
Hauprstädteder ehemaligen Provinz Baiern.
(Die Abrechnung mit der Steuer-Haupt-Kasse
für das Etats-Jahr 1903 betreffend.!)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Gemäß dem Haupt= Steuer-Mandate
vom 14. Jänner 1808, S. 23., Lit. a, haͤt
ten alle ehemals Decimations-flichtige zum
ersten Steuer-Ziele, vom 1. April 1808,
& des Decimations-Berrages an sene könig-
liche Rencämter, Herrschafts-Gerichte oder
Hauptstädte erlegen sollen, an welche sie
sonst die Decimation enteichtet haben.
In O. 16. Lit. a. war aber zugleich
festgesezt, daß hieran eigentlich nur 2 Deri-
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mation bezahle, für die anderen 3 aber die
Partial-Qutttungen hingegeben werden dürf-
ten, welche die Decimations-Pflichtigen von
den vorhin genannten Perceptions-Behr-
den für das vierte Quartal des Kalender-
Jahres 1807 erhalten hatten. Der Geld-
Betrag, so wie die eingezogenen Partial=
Quittungen, härten von den Rencämtern,
Herrschafts-Gerichten und Hauptstädten zur
hiesigen Steuer-Haupt-Kasse eingesender
werden sollen, mit spezisischen Registern, wor-
in der Ramen jedes Decimattons-Pflichtigen,
der Katastral= Betrag der Derimation, die
hieran baar bezahlten 3, und die durch
Quittungen gur gemachren vorzutragen
waren.
Diese Vorschrift wurde aber haͤufig
mißverstanden. ·
Einige Aemter schickten zum ersten Steuer-
Ziele r80 F die Decimation ganz in Baa-
rem ein; — andere gar nichts; — wieder an-
dere legten, statt der von ihnen selbst ausge-
stellten Partial-Quittungen für das 1. Deci-
mation, Genuß= Scheine der Decimations=
Pflichtigen, und einige Aemter sogar die
Quittung der königlichen Provinzial: Haupt-
Kasse für die dahin eingesendete Decimation
an.
Damit aber die königliche Steuer-Haupe-
Kasse nicht länger gehindert werde, Rech-
nung zu stellen, werden hiemit nochmal
alle Rentämter, Herrschafts-Gerichte und
Hauptstödte der ehemaligen Provinz Baiern,
welche über das erste Steuer= Ziel v. J.
180# mit genannter Kasse noch nicht auf
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