Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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wendig macht, wird das einschlaͤgige Ge- 
neral-Kommissariat, in seiner Eigenschaft 
als Kommunal-Kuratel, angewiesen werden, 
die betreffende Gemeinde zu beauftragen, 
dem nominirten Kommissär die Einsicht des 
Gemeinde= Archivs und die Kopirung der 
Urkunden zu gewähren. 
Nach diesen Grundscheen istin allen vorkom- 
menden Fällen, in Beziehung auf die Archive 
der Gemeinden, zu verfahren. 
München den 4. August #8090. 
Max Joseph. 
Freiherr von Montgelas. 
Auf kduiglichen allerhoͤchsten Befehl 
der General= Sekretär 
Baumuller. 
  
Auftrag 
an die Rentämter, Herrschafts-Gerichte und 
Hauprstädteder ehemaligen Provinz Baiern. 
(Die Abrechnung mit der Steuer-Haupt-Kasse 
für das Etats-Jahr 1903 betreffend.!) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Gemäß dem Haupt= Steuer-Mandate 
vom 14. Jänner 1808, S. 23., Lit. a, haͤt 
ten alle ehemals Decimations-flichtige zum 
ersten Steuer-Ziele, vom 1. April 1808, 
& des Decimations-Berrages an sene könig- 
liche Rencämter, Herrschafts-Gerichte oder 
Hauptstädte erlegen sollen, an welche sie 
sonst die Decimation enteichtet haben. 
In O. 16. Lit. a. war aber zugleich 
festgesezt, daß hieran eigentlich nur 2 Deri- 
  
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mation bezahle, für die anderen 3 aber die 
Partial-Qutttungen hingegeben werden dürf- 
ten, welche die Decimations-Pflichtigen von 
den vorhin genannten Perceptions-Behr- 
den für das vierte Quartal des Kalender- 
Jahres 1807 erhalten hatten. Der Geld- 
Betrag, so wie die eingezogenen Partial= 
Quittungen, härten von den Rencämtern, 
Herrschafts-Gerichten und Hauptstädten zur 
hiesigen Steuer-Haupt-Kasse eingesender 
werden sollen, mit spezisischen Registern, wor- 
in der Ramen jedes Decimattons-Pflichtigen, 
der Katastral= Betrag der Derimation, die 
hieran baar bezahlten 3, und die durch 
Quittungen gur gemachren vorzutragen 
waren. 
Diese Vorschrift wurde aber haͤufig 
mißverstanden. · 
Einige Aemter schickten zum ersten Steuer- 
Ziele r80 F die Decimation ganz in Baa- 
rem ein; — andere gar nichts; — wieder an- 
dere legten, statt der von ihnen selbst ausge- 
stellten Partial-Quittungen für das 1. Deci- 
mation, Genuß= Scheine der Decimations= 
Pflichtigen, und einige Aemter sogar die 
Quittung der königlichen Provinzial: Haupt- 
Kasse für die dahin eingesendete Decimation 
an. 
Damit aber die königliche Steuer-Haupe- 
Kasse nicht länger gehindert werde, Rech- 
nung zu stellen, werden hiemit nochmal 
alle Rentämter, Herrschafts-Gerichte und 
Hauptstödte der ehemaligen Provinz Baiern, 
welche über das erste Steuer= Ziel v. J. 
180# mit genannter Kasse noch nicht auf 
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