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solche gekommen sind,. weiter befoͤrdert
worden muͤssen, kann weder von den Rei-
senden gegen die Posthalter, noch von
diesen gegen die Reisende zum Abbruche
des gegenwärtigen Reglements angeführt
werden.
16. Die mehrere Bespannung bei unchaussir
ten Wegen trict nur dann ein, wenn die
ganze Sreecke von einer Poststation zur
andern, oder doch der größte Theil dteser
Srrecke nicht chaussire ist. 6
17. Die Vorspann wegen hoher Gebirge ist
in diesem Reglemene nicht begriffen, son-
dern bei den Seationen, wo sie einzutre-
ken hat, noch besonders zu nehmen.
13. Wem sich Reisende von den Posthaltern
mit Chaisen oder Fuhrwerk bedienen las-
sen, so ist zu entrichten für eine offene
ungedeckte Post= Kalesche von der ein-
fachen Station 24 kr., fär eine halbge-
deckte Post-Chaise 4% kr. von der ein-
fachen Scation.
Für Schmiergeld ist zu entrichten 12 kr.
für die Station. ç
* Die Beschwerden, welche die Reisenden
gegen die königlichen Pesthalter vorzubrin-
gen haben, können entweder unmittelbar,
wenn solche eine schleunige Abhilfe erfo-
dern, dem betreffenden königlichen Land-
gerichte vorgetragen, oder aber dem könig-
lichen Ober Postamte, unter welchem die
Poststation stehr, angezeige, oder endlich
in die Passaglers= Beförderungs, Bücher,
die zu diesem Ende auf seder Posistation
vorhanden sind, eingerragen werden. Ist
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die Beschwerde gegen die rückliegende
Station oder deren Yostillons gerichtet,
so hat der Posthalter solche abschriftlich
mit erster Postgelegenheit an das betref-
sfende königliche Ober, Postamt miezu-
theilen, so wie das Passagiers-Beför-
derungsBuch selbst vierteljährig an je-
nes königliche Ober, Postamt einzusenden
ist, unter welchem die Poststarion stehe.
Hienach haben sich sämtliche königliche Ober-
Postämrer, Post. Expedirionen und Posthalter
genauest zu achten.
München den 28. August 1809.
Königliche General-Post. Direktion.
Karl Freiherr von Drechsel.
Deisenrider.
(Die Termins= Verlängerung zur Errichtung elnes
Majorats des Joseph Grafen von Tdrring
Guttenzell betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Batern.
Unserm wirklichen geheimen Rathe Joseph
Grafen von Törring Guttenzell wollen
Wir, auf die bei Uns unterm 23. dieses Mos
nats um Termins-Verlängerung, zur Aus-
weisung über die vollzogene Gründung eines
Masorats, eingereichte Biue eine weitere
Frist von 6 Monaten hiedurch allergnddigst
bewilligen.
Muͤmchen den 25. August 1309.
Max Joseph.
Freiherr von Montgelas.
Auf koͤniglichen allerhoͤchsten Befehl
der General-Sekretaͤr
Baumuͤller.