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Sanitäáts-Vorstht.
Damit kein ungesundes oder gar anstecken-
des Vieh in die Stadt gebracht werde, so soll
sowohl zur Vorbeugung dessen, als Vermei-
dung der Umgelds-Defraudarion zur Rachts-
zeit, wenn der Vieh-Beschauer nicht mehr
gegenwärrig ist, kein Vieh zum Thore einge-
lassen werden.
K. 33.
Ordnung in der Stadt.
Wenn in einer Stadt Fußwege (Tro-
toirs) angelege sind, so darf auf selben weder
geritren, noch, und sey es auch mit Schubkarren,
gefahren werden. Ueberhaupt sollen auf neue
Fahr= und Fußwege, so wie auf Baumpflan=
zungen und Alleen gute Aufsicht getragen, da-
hin öfters patrouillirt, und die Baumfrevler
ohne weiters arretirt werden.
S. 54.
Es ist verboten an Brücken und Geländer
Wasche, Héute und dergleichen zum Trocknen
aufzuhängen, und dieses von den Wachen und
Posten nicht zu gestatten. Und da jede Wache
seinen Posten rein erhalten muß, so har sie
dergleichen auch in ihrer Nähe nicht zu dulden.
##s
Verhaltung der Gefreiten.
a)Bei Uebernahme einer Wache.
Bei Uebergabe einer Wache haben die Ge-
sreiren Alles nachzusehen, und das mangelnde
oder schadhafke an den Requisiten dem Unter-
offizier der Wache zu melden. Das im guten
Stande Befundene haben sie eben so der neuen
Wache zu übergeben. Daß auch über diese
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Gegenstaͤnde ein Verzeichniß eristiren müsse,
versteht sich von selbst.
G. 56.
b) Aufführung der Wacheposten.
Bei Aufführung der Wacheposten müssen
ste sorgen, daß die Leute ihre Gewehre gur
tragen, beisammen bleiben, Trite halten, nicht
schwäzen, oder in die Fenster hinauf gaffen.
V. 57.
Begegnen sie einem General-, Stabs-zoder
Ober-Offizier, oder nahen sie sich auf 10 Schritte
einem Wacheposten, so kommandiren sie:
Gewehr in die Hand; und wenn sie so-
weit davon vorüber sind: Gewehr in Arm.
. S
c) Bei Ablösung derselben.
Sie müssen Acht haben, daß die Posten,
besonders bei der ersten und lezten Ablösung,
ihre Verhaltung sich richtig einander über-
geben.
Sollte ein Posten etwas vergessen haben,
so ist dieses vom Gefreiten zu ergänzen und
neuerlich zu erinnern.
S. 0.
Nach jeder Wache-Ablöfung haben sie
dem Wache-Kommandanten Rapport zu er-
statten, ob alle Posten richtig und ohne
Neuigkeit abgelöset worden, damit sohin der
Wache-Kommandant unter das Gewehr
treten, und seine Leute ordnen kann, das
nach jeder Ablösung geschehen muß. Bei
dieser Gelegenheit ist auch nachzusehen, ob
die Mannschaft ihre Schuhe und Kamaschen
gepuzt habe, u. s. w.
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