Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

1481 
lichen Amts-Funktionen, eine eigene Uni 
forrme von dunkelblauem Tuche mit gleichfar: 
bigem Unterfutter und einem liegenden Kragen 
von veilchenblauem Sammt, der (gleich der 
Uniforme der ehemaligen Oberschul-Jnspek- 
koren in Altbaiern) nach anliegender Muster- 
zeichnung ein Zoll breit in mattem Golde ge- 
stickt ist, allergnädigst bewilliget. Die Aer: 
Mmel= Aufschläge und Taschen= Klappen sind 
ungestickt von dunkelblauem Tuche; die ver- 
goldeten Kuöpfe mit dem gekrönten Löwen be- 
zeichnet: die goldene Hurschlinge und Qua- 
sten ohne Bouillons und ohne eingemischte 
färbige Seide; dann die Kokarde nach Vor- 
schrift. 
Auch sind den königlichen Schul-Di- 
strikts-Inspektoren und Lokal-Schul= Kom- 
missären besondere Amts= Siegel bewil- 
liget, welche von hieraus an die königliche 
General-Kreis-Kommissariate, zur weitern 
Versendung an dieselben, werden abgegeben 
werden. Dagegen sind die noch in den Hän- 
den mehrerer ehemaliger Oberschul-Inspekto= 
ren befindlichen Ober-Inspektorats-Siegel 
ungesäumt anher einzusenden; welches zur 
allgemeinen Wissenschaft und Darnachachtung 
durch das königliche Regierungsblatt bekannt 
gemacht wird. 
München den 3. September r800. 
Freiherr von Montgelas. 
burch den Mialster 
der General-Sekretaͤr 
3. obell 
  
1482 
(Das Obermaierische Schulvermächtniß im 
Markte Langwaid Landgerichts Pfassenberg 
betreffend.) 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
In dem köoniglichen Markte Lang- 
waid Landgerichts Pfaffenberg hat der ver- 
storbene bürgerliche Bierbrduer Augustin 
HObermaier im Einverständnisse seiner Gate 
un Franziska, welche ihm am 8. Juli 
l. J. in eine bessere Welte nachfolgte, sein 
Haus zu einem künfrigen Schulhause nebst 
einen dazu gehörigen Kraut : Acker, und 
zwei Tagwerk Waldung mittelst eines förm 
lichen Testamentes hergeschenke. 
Zur dankbaren öffentlichen Würdigung die- 
ses schönen wohlthätigen Schulvermächtnisses, 
und zur allgemeinen Rechrfertigung über die 
Bollzugsart wird hiemit Folgendes zur Kennt- 
niß des theilnehmenden Publikums gebracht. 
Die königliche Lokal-Schul-Inspektion soll 
den Schulkindern, ehe diese in das neue Schul- 
haus eingeführt werden, die edle Absicht der 
verstorbenen Wohltha#ter, und die Wichug- 
keit dieses menschenfreundlichen Geschenkes, 
dann auch die Pflichr, dafür durch Fleiß und 
sittlich gutes Betragen lebenslang dankbar zu 
seyn, nachdrücklich zu Gemüche führen, und 
dann den Uebergang in das neue Schulhaus 
selbst an einem dazu schicklichen Tage mit möge 
lichster Feierlichkeit veranstalten; besonders soll 
dann die Pfarr= und Markt-Schuljugend, von 
der königlichen Schul-Inspektion und ihrem 
Lehrer begleitet, im festlichen Zuge aus dem
	        
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