1625
G. 19. Endlich fuͤhrt derselbe uͤber die
Erigenz des Büreau-Dienstes eine Geld= und
Material:= Rechnung.
D. In Rücksicht auf die Rechnungs-
Kommisscrs.
6. 20. Der Dienst di# Rechaungs-Kom-
missäre bleibt der bisherige.
Die Form des Rechnungswesens wird von
Uns in der Folge noch seine nähere Bestim-
mung erhalten.
E. In Rücksicht auf Registratur
und Kanzlei.
C. Die Registratur und Kanzleibehalten
ihre gegenwärtige Verfassung. Die Büreau-
Stunden werden vom März bis Ende Okto-
bers täglich auf acht, und vom November
bis Ende Februars täglich auf sieben Stun-
den festgeseze.
F. Geschäftsgang im Allgemeinen.
I. 2z. Alle Bittschriften und alle Be-
richte, welche in Wasser-Brücken= und
Strassenbau-Sachen erstattet werden, drü-
cken sich in der Ueberschrift also aus:
Zum Koniglichen geheimen Ministerium
des Innern:
Wasser-Brücken= und Strassenbau-Sektion.
Sie werden von dem General= Sekretär
eröffnet, in das Generalprotokoll aufgenom-
men, Unserm Minister des Innern vorgelegt
und hienach dem Vorstande der Sektion zu-
Festellt.
S. 33. Alle Erlasse an die Baubehéèrden
werden nach beigefügtem expcdiarur des Vor-
standes mit dem Eingange:
1020
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
und dem Schluße:
„Konigliche General-Direktion des Was
„ser= Brücken= und Strassenbaues.“
unter ihrem Amts-Siegel erpedirt. Dage-
gen werden
§. :4- alle Expeditionen, denen ein be-
sonderer Auftrag zum Grunde liegt, oder die
eine vorldusige und ndhere Untersuchung ein-
leiten, und an Behörden, de nicht unmit-
telbar der General= Direktion untergeben sind,
erlassen werden, mit der Schlußformel:
„ü Aus Auftrag des Ministertums des
„Innern."“
und der Unterschrist des Vorstandes und des
Sekretärs, sodann mit dem kleinen Siegel
des Departements, welches durch die Buch-
staben B. S. (Bau-Sektion) näher bezeich-
net ist, ausgefertiget.
§. 25. Die Namen der aufgestellten Re-
ferenten sind geheim zu halten.
§. 36. Die Referenten sollen keine So--
lizitationen annehmen.
§. 27. Sämtlichen Mitgliedern ist es
untersagt, über Geschäfte zu korrespondiren.
6. à8. Der Zutritt zur Registratur und
in die Kanzlei ist Fremden versagt.
&. 29. Allenfallsige Anfragen der Par-
teien bei dem expedirenden Sekretär müssen
sich auf die geschehene Erledigung und auf
die kommitrirte Behörde beschränken.