Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

1627 
6. 30. Die eigenmächtige Ertheilung 
von Abschriften ist bei strenger 
Strafe verboten. 
Da Unser Zweck, indem Wir durch ge- 
genwärtige Verordnung Unsere General= 
Direktion des Wasser-Brücken= und Stras- 
senbaues in die Kategorie der Ministerial- 
Sektionen aufgenommen, und dadurch das 
unmittelbare Geschäftsverhältniß derselben zu 
Unserm geheimen Ministerium des Innern 
verstärkt haben, vorzüglich auf die Befärde- 
rung der Wirksamkeit ihres Dienstes und des 
Ganges ihrer Geschäfte gerichtet ist; so über= 
lassen Wir Uns zugleich dem Vertrauen, daß 
sie zur Erreichung dieses Zweckes unausge- 
seze mitwirken, und der Wichtigkeit der ihr 
übertragenen besondern Geschäftsleitung auf 
das Vollseändigste zu entsprechen suchen werde. 
München den a#. September 1800. 
Max Joseph. 
Freiherr von Montgelas. 
Auf kdniglichen allerhdchsien Befehl 
der General= Sekretä# 
F. Kobell. 
  
Bekanntmachungen. 
  
Die Rektors= und wechseluder Senatoren-Wahl 
an der Universirät Landöhut berreffend.) 
Seine königliche Majestät haben vermög. 
allerhöchsten Reskripts vom heutigen auf die 
Vorlage der Wahlzettel eines Rektors und 
der wechselnden Senatoren für die Universität 
Landohut nach der sich ergebenen Stinmnen- 
  
1628 
Mehrheit, den Professor Magold aks Nek- 
tor, und als Senatoren den Professor Ase 
aus der aten, den Professer Fuch's aus der 
4ten, den Professor Michl aus der Sten, und 
den Professor Tiedemann aus der gten Sek- 
tion, allergnddigst zu bestätigen, und dem abge- 
henden Rektor über seine bishrrige pünkliche 
Amreführung Ihre allerhöchste Zuftiedenheit 
bezeigen zu lassen geruher. 
München den 34. September 1809. 
  
(Die Aufnahme der Alumnen in das Georglanische 
Seminar für das Jahr rgo##e betreffend.) 
Ministerium des Innern. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Ueber nachstehende, gemüäß allerhöchster 
Entschliessung vom 30. September l. J. er- 
solgte Kandidaten-Aufnahme in das Geer- 
gianische Seminarium in Landshut wurden 
der akademische Senat in Landshut, dann 
die General-Kreis-Kommissariate zu Mün- 
chen, Amberg, Eichstädet und Ulm mit dem 
Beisaze in Kenntniß gesezt, daß die 
sämtlichen Alumnen bis den z. November 
spätestens, bei Verlurst ihrer Stelle im Se- 
minar sich einzufinden haben. 
Dieses wird durch das Regierungsblatt 
allgemein bekannt gemacht. 
München den zo. September 1809. 
Freiherr von Montgelas. 
Durch den Minister 
der General-Sekrerir. 
F. Kobell.
	        
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