Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1809. (4)

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Wie sich diese ibrer Zahl nach, nach den 
verschiedenen Religions-Parteien, 
dann dem Buͤrger- und Bauernstande 
abtheilen, ist zugleich zu wissen noͤthig. 
Diesem sind beizufuͤgen: 
a)Ddie Geburts-Trauungs= und Ster- 
belisten; 
b) die Uebersicht der Verstorbenen 
nach Alter, Geschlecht und Krankbeiten; 
3) über die vorzüglichsten roben 
Produkte des Mineralreich's, ihren 
ungefähren Wertb und Absaz: 
4) über die vorzuüglichsten Produk- 
te des Pflanzenreichs, unter der Be- 
merkung der Größe des Grund und Bodens, 
des Quantums der Aussaat und des Ertrags 
der Erndte, dann der übrigen wich tigsten 
Gattungen von Früchten. 
. Die Amtsbehörden baben zu dieser Tabelle 
nicht nur die Materialien der Steuer-Rek- 
tifkation, die Flur= und Zebentbeschreibun- 
gen, die Vermessungs-Register und Deserip- 
tionen der Waldungen zu beunzen, und von 
den Rentämtern und Forststellen zur Einsicht 
zu verlangen, sondern rücksichtlich der Aus- 
saat und des Ertrags des Bodens hauptsäch- 
lich die verständigsten tandwirtbe jedes Orts 
zu vernehmen. Won diesen ist anzugeben: 
wie sich die ganze Ortsflur nach der Tag- 
werks= oder Morgenzahl des beßten, 
mittelmässigen und schlechten Bo- 
dens eintbeilen lasse; was jede Klasse 
dieses Erdreichs im Durchschnitte zur Aus- 
saak auf den Morgen oder das Tagwerk nach 
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allen Getreidsorten erfodern, und was lejte- 
res dafür in der Erndte an Schobern, und 
diese an Körner Quantum ertrage? 
Das auf die Total-Summe zu berechnende 
Facit ist, nach Abzug des jährlich unange- 
bauten Feldes, sodann in die Orts-Tabelle 
einzusezen; 
§) über die Produkte des Tbhier- 
reichs, oder den Viebstand an Pferden, 
Rindvieh, Schafen, Schweinen und Ziegen. 
Sonstige vorzuͤgliche Gattungen sind 
in den Anmerkungen summarisch anzu- 
fübren; 
6) über den Seidenbau. Hierüber 
ist in denjenigen südlichen Theilen Unsers 
Reichs, wo solcher mit Erfolg getrieben wird, 
eine eigene besondere Tabelle, und 
zwar: 
a) über den Gewinn 
a.) an Coccons nach Zahl und Gewicht, 
□.) an roher Seide nach baierischen 
Pfunden; 
b) über den Absaz der roben Seide, und 
dessen Werth zu Gelde 
a.) im Inlande, 
G.) im Auslande 
beizulegen; 
7) über die bestebenden Manufak= 
turen und Fabriken, nach der Zabl der- 
selben, und ihrer Arbeiter, den Werth ih- 
rer jährlichen Fabrikate, ihren Absaz im 
In und Auslande, und den Berbrauch 
von inländischen und ausländischen Mate 
rialien;