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3) uͤber die Zabl und verschiedenen Gat-
tungen der vorhandenen Künstler und Hand-
werker:
)über die Zahl der Speditionsbänd-
ler, Kaufleute und Krämer; ihren
Handel mit in= und ausländischen Waaren
ins In: und Auslaud.
Es sollen jedoch sowohl hiebei, als oben
bei Nro. 7. die Polizeibeamten nicht befugt
seyn, von den, Fabrikanten und Kaufleuten,
zum Zwecke der gegenwärtigen statistischen
Notizen, die Vorlegung der Handelsbücher
zu fodern. Es genügt, wenn diese die erfo-
derlichen Rachrichten auf ihre Bürger-
und Unterthanen= Pflicht, wahr-
beitsmässig angeben. Offenbare Unwahr-
beiten sind durch Vernehmung anderer kündi-
ger Männer zu berichtigen, und sofern sie
klar dargethan sind, durch Geld-Strafen zu
tügen. Uebrigens sind die Aemter veroflich-
tet, die einzelnen Angaben auf Verlan-
gen gebeim zu balten;
10) über den Getreid und Viebban-=
del auf den Schrannen= und Viebmärkten,
besonders über die Ausfuhr ins Ausland,
welche auch von den übrigen vorzüglichen
Produkten des Pflanzen; und Thierreichs,
so weit méglich summarisch zu bemerken ist.
Wir befeblen Unsern sämelichen tandge=
richten und übrigen Polize#= Stellen, diese
sämtlichen Verzeichnisse nach dem Zu'
stand des Administrations-Jahrs
1850. über sedes einzelne Ort aufzu-
npmen, das Resultat eines jeden Orts,
in die Haupt-Tabelle des ganzen
len stellen die G
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Amts-Distriktes, summarisch einzu-
tragen, und diese mit Bericht an das vor-
gesezte General, Kreis= Kommissariat einzu-
senden. Den Mediat Justiz-Kanzleien und
Patrimonial= Gerichten bleibt die Aufnahme
in geschlossenen Distrikten überlassen.
In vermischten Orten gebührt sie aber
den tandgerichten, an welche auch die Par
trimonial-Gerichte ihre ausgenommenen Ta-
bellen sogleich zu übergeben haben.
Aus den eingekommenen Aemter bel
IlKreis-K issariate
die General-Tabelle des ganzen
Kreises, nach den nämlichen Formula=
rien, worin statt der Namen der Orte die
Namen der Aemter in alppabetischer Ord-
nung erscheinen, vollständig zusammen,
und legen solche unter Beifügung der spe-
ziellen Aemter Verzeichnisse, Unserm Mi-
nisterium des Innern im Jabrsberichte
vor.
II. Fuͤr die Relultate der gefuͤhrten
Amts-Administration.
usser den, im verstehenden Abschnitte ge-
soderten eigentlichen statistischen Nachrichten,
baben die General-Kreis= Kommissarilte
jährlich über ihre im abgelaufenen
Etats-Jahre vollzogene Amtsführung Re-
chenschaft zu geben, die wichtigsten Mo-
mente derselben auszubeben, und die Resul-
tate vorzulegen. Diesenigen Gescháfts-Ru-
briken, welche die Instruktion vom' 17 Juli
vorigen Jahreo vorschrebbt, massen hiebei
zum teitfaden dienen. Jeder-General-Kreig-
Kommissär hat deßbalb anjuzeigen:
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