1817
Koͤniglich-
1818
Balerisches
Regierungsblatt.
LXXX. Stück. München, Samstag den 13. November 1809.
—st
Allgemeine Verordnung.
(Die Uniformirung der Landgerichts-Affessoren
betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
don Gottes Gnaden König von Baiern.
Danit Unsere Landgerichts-Assessoren gleich
Unsern übrigen Staats-Dienern auch in einer
ihrer Dienstes-Kategorie angemessenen Amts-
Tracht erscheinen, haben Wir allergnädigst
beschlossen, für dieselben folgende Uniforms-
Bestimmungen zu treffen:
1. Die Landgerichts-Assessoren rragen als
Galla-Uniform ein Kleid von dunkel-
blauem Tuche mur Unterfurter von gleicher Far-
be, dann stehendem Kragen und Aermel-Auf-
schldgen von karmoisint#e#hem Tuche. Kragen
und Aufschläge sind nach dem hier beigefügten
Muster in der angezeigten Breite in mattem
Golde gestickt. Die Aermel-Aufsch dge sind
jedoch nur mit der vier Linien breiten Lisiere
eingesaßt, die Knöpfe, das Degen-Gehänge,
die Hut-Quasten, dann Weste und Beinklei-
der sind wie bei den Landrichtern.
a. Der Frack ist ebenfalls von vunkel-
blauem Tuche mir gleichem Untersurter und
Aermel-Aufschlägen, und nur der liegende
Kragen von kramoisin= rothem Tuche ist nach
obigem Muster in Golde gestickt.
Unsere sämelichen General-Kreis= und
Polizei-Kommissariate haben gehörig zu wa-
chen, daß die hier bestimmten Uniforms-Vor-
schriften allenthalben genau beobachtet werden,
und sich kein Individuum erlaube, den vorge-
zeichneten Grad eigenmächrig zu überschreiten.
München den 8. November 1809.
Maxr Joseph.
Freiherr von Montgelas. Graf Morawltzky.
Auf kbniglichen allerhöchsten Beßehl
der General, Sekrett#
F. Kobell.
Bekanntmachungen.
(Die Organksation und Ernennung der Gerichts-
Aerzte betreffend.)
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
Dem Sinne Unsers organischem Ediktes
über das Medizinal-Wesen vom 8. Septem
ber v. J. Titl. 1I. §. 8. gemäß wollen Wie
gegenwäreig die allgemeine Besezung und de-
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