Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

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(Den Hirtenbrief des bischsflichen Ordinariats 
zu Konstanz wegen Nr#eiten an Feiertagen 
im Nothfalle betreffend. 7 
  
Ministerium des Innern. 
  
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Seine königliche Mazjestät haben den nach- 
enden Hirtenbrief des bischöflichen Ordina= 
riats zu Konstanz vom 2. Jänner l. J. in 
Berreff des nöthigen Arbeitens an Sonn- 
und Feiertagen, als eine fehr zweckmaßige 
Maßregel zur Beseitigung der bedeutenden 
Nachtheile, welche durch die Zeitvers 4umnisse 
an Feiertagen während der Erndte entstehen, 
für den königlich baierischen Antheil des Bis- 
thums Konstanz allergnädigst genehmigee, und 
wollen, daß derselbe durch das allgemeine Re- 
gierungsblate hlemit zur öffentlichen Kenneniß 
gebracht werde. 
Müuchen den 24. Dezember r809,. 
Graf von Monrgelas. 
Durch den Minister der 
General-Sekrerär 
F. Kobell. 
Hirtenbrief 
in Z 
Betreff der Dispense wegen ns- 
thiger Arbeit au Sonn und Feier- 
tagen für den königlich baieri- 
schen Antheil des Bisthums 
Konstanz. 
Die katholische Kirche hat zu allen Zeiten 
aus wichtigen sletlich= religibsen Gründen die 
gewissenhafte Beobachtung des Verbots, an 
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Senn, und gebotenen Feiertagen der körper- 
lichen Arbeit obzuliegen, mit Nachdruck em- 
pfehlen. 
Die Sonn, und gebotenen Feiertage sind 
nach der Absicht der Kirche wesentlich dem 
christlichen Unterrichte und der gemeinsamen 
Erbauung und Gortesverehrung gewidmet. 
Durch Beschäftigung mit körperlichen Ar- 
beiten aber würde diese heilsame Absicht größ- 
tentheils vereitelt. 
Indessen können zuweilen Fälle sich ereig- 
nen, wo die Kirche es für zuläßig und rath- 
sam erachtet, ohne wesentlichen Abbruch je- 
nes Verbotes von demsilben eine Dispeuse 
zu bewilligen. 
Dieser Fall ist vorzüglich dann vorhanden, 
wenn bei anhaltendem Regenwetter zur Zeit 
der Heu= oder Fruchterndte ein Sonn= oder 
gebotener Feiertag dazwischen einfällt, au 
denen das Wetter zum Einsammeln und zur 
Einführung der Erndte geeigner ist. 
Die Früchte des Feldes und die gure Wit- 
terung sind wichtige Gaben Gottes, deren 
vernünftige Benuzung zu hindern das Ver- 
bot an Sonn und Feiertägen zu arbeiten 
keineswegs zur Absicht hat. 
Für solche Fälle, wo die Feldfrüchte dem 
Verderben ausgesetzt snd, geben Wir daher 
den Seelsorgern nachstehende Weisungen: 
1) So oft anhaltende Witterung zur Zeit 
der Heu:= oder Fruchtrerndte einfällt, hat aller 
Orten der Seelsorger den sämmtlichen Pfarr- 
genossen vorläufig die Erlaubniß zu ertheilen, 
an dazwischen kommenden Sonn= und gebo- 
tenen Feiertagen, an welchen das Wetter der
	        
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