Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1810. (5)

Königlich-Baierisches 
megirungsbtatt 
  
II. Stück. München, Mittwoch den 10. Jänner ##ro. 
  
Allgemeine Verordnung. 
(Die Konkurs-Prüfungen der Adspiranten zum 
Staatödienste betreffend.) 
Wir Maximilkan Joseph, 
von Gottes Gnaden König von Batkern. 
Durch einige Uns zugegangene Anfragen 
über den Sinn Unserer allgemeinen Verord- 
nung vom 20. September 1809, die Kon- 
kurs-Prüfungender Adspiranten zum Staats- 
dienste berreffend, haben Wir Uns bewogen 
gefunden, nachfolgende Erkldrung nachzu- 
tragen. 
Auch die Adspiranten zu Stadtgerichts- 
Wechselgerichts- und dergleichen Stellen, wel- 
chen nur Justizgeschäfte zugewiesen sind, ha- 
ben sich der Konkurs-Prüfung zu unterwer- 
sen, und eine ausschließende Prüfung der- 
selben von den Justizstellen findet künftig 
bicht mehr statt. 
Eben so werden die zu Advokatenstellen 
adspirirenden Subjekte zu diesen Konkurs-Prü#- 
fangen gewiesen, und die G. 1., 2. und z. 
Unfaer allgemeinen Verordnung vom 17. Ok- 
w##r 1807, die Prüfungen und Begutach- 
tungen sür Justiz= und Administrativstellen 
beueffend, werden in dieser Hinscht als nicht 
mehr anwendbar erklärt. 
Wir haben befohlen, diese Beschlüße 
durch das Regierungsblatt öffentlich bekannt 
machen zu lassen. 
München den 4. Jänner 1810. 
Aus Seiner Majestaet des Königs 
Special-Vollmacht. 
Graf v. Montgelas. Graf Morawizky. 
Auf königlichen allerhchsten Befehl 
der General = Sekretaͤr 
Remmer. 
  
Bekanntmachungen. 
(Die Konkurs-Prüfungen der Aerzte an den 
Medizinal-Komiceen zu München und Bam- 
berg betreffend.) 
Ministerium des Innern. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
In Gemähheit der allerhöchsten Verordnung 
vom 8. Dezember 1808. (Regierungsblatt 
Stück LXXll. Seite 2389) wird densenigen 
Aerzten, welche in den Staatsdienst zu tre- 
ten wünschen, und die hiezu gesezlich erfoder- 
lichen Bedingnisse erfüllt, aber noch keine 
Konkurs-Prüfung bestanden haben, hiemit 
bekannt gemacht, daß am Montag den 2c. 
Jänner 1310 bei den Medizinal-Komiteen 
(:„)
	        
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