Auditoren. — Auewaͤrtige Staaten.
Audfteren bei der National-Garde III. Klasse,
derselben Verpflichtung. 1633— 1635.
Ausland, und Ausländer. Wirkungskreis
der General-Kreis= und Lofal= Kommissariate
wegen zu ertheilender Erlaubniß zu den Wande-
rungen der Handwerker in das Auêland, und
Diepensationen von Wanderjahren. 1505, 1596.
Die über das Wandeen der Handwerks-Ge-
sellen in das Ausland bestehenden allerbdchsten
Perordnungen werden den kdniglichen General=
und Stadt-Kommissariaten zum genaueren
Vollzuge in Erinnerung gebracht. 16871, 1682.
Wiederholte Verordnung, in wie ferne es
erfoderlich ist, das die in das Kdnigreich Baiern
eintretenden Ausländer von der kduiglich= baie-
Drischen betreffenden Gesandtschaft * Reise-
pässe vorzuwessen haben 714.— 716.
Bestimmungen über das Recht derselben zum
Beziehen innländischer Jahrmärkte. 68sz. 653.
Derselben Begüntigung gemäß der neuen
Joll= und Mant-Ordnung. 1355, 1356.
Man sehe auch auswärtige.
Auöstandswesen. Berichte und Vorstellun-
eu hierüber, an welche Behdrde sie geeignet
8. 291. «
Auswärtiger Gerichte Erkenntnisse.
Nähere Bestimmungen über die Anwendung der
Verordnung vem 9. Oktober 1807, die Voll-
streckung fremdrichterlicher Erkenn#nsse berref-
fend. 745.— 748.
Auswärtige Orden, Dekorationen und Titel.
Erneuerte Verordnung wegen der zur Annahme
derselben erfoderlichen allerhdchsten Bewilligung.
1883.
Allergnädigste hiezu an verschiedene Indioi-
duen ertheilte Konzession. 1014. 1035. 1510.
Auswärtige Staaren. Brief-Tare und
Behandlung der Korrespondenz nach Frankrelch.
374, 375.
Regulirung der Taren f#lr Briefe, die nach
den auswärtigen Staaten gesendet werden, mit
namentlicher Aufführung derienigen fremden
Länder, nach welchen die Versendung ohne Be-
jahlung eines Perto bei der Aufgabe geschehen
kann. 14971 — 1493 s
Alle Postwagens-Stücke, welche nach dem
Auslande gehen, müssen nicht alleln mir der
Angabe des Werths, sondern auch des Inhalts.
versehen seyn. r485 — 14827. "
AuswärtigcStiftungsu.—«Bc’icbn:igen.
Auswärtige Stiftungen. Analoge An-
wendung der am 0. Hernung 7787 über die
Vermüchtnisse und Schankungen an auewärtige
Stiftungen ergangenen allerbchsten Verorduung
mir Erläuterunge= Vorschristen. r7230, 1731.
Auswanderung gegenseitige von Bai-
ern nach Württemberg für die zufolge
des Sraatsvertrags vom 18. Mai 1810 neu
erwordenen belderseitigen Unterthanen. Ge-
stattung derselben auf drei Jahre. 31
kbniglich = baierischer Uurerthanen im All-
gemeinen in das Kbnigreich Würtremberg. Ver-
bot derselben, in so lange das von deo Konigs
von Würrtemberg Majestät allen ihren Unter=
thauen ertheilte Auswanderung-Verber be-
steht, mur Aucnahme der durch den Stoaréver=
trag vom 18. Mai 1810 von der Krene Würt-
temberg an die Krone Bafern abgetretenen Un-
kerthanen, dann der Weibspersonen, denen biezu
die ausdrückliche konigliche Bewilligung ertheilt
wird. 1001, 1002.
Aerzte. Sieh Medizinal-Komitee.
Arzneimirtel, spphilitische Krankheiten
ohne Merkur zu heilen, des koniglichen geheimen
Rathe, keibarzts und Vorstands der Genrral=
Kazareth-Inspekrion und des Medizinal= Ke-
mitee zu München, Dr. von Besnard. Bekanur=
machung, und Auffoderung der Aerzte zur Pril-
fung und Annendung desselben 030, 937.
B.
Bader, (verpflichteter Chirurg.) Er-
foderliche Belziehung desselben nebst dem Stadt-
oder vLandgerichts-Phosikus zur Berichtigung
des Thatbestandes der Tddiung bei Besichti-
gung des Leichnams. 787, 788.
Bau-Aufseher bei der königlichen Bankomnis-
[n. Rang, Tirel und Unkferme derselben. 863.
Baufälle bei den Pfarrhöfen und Bene-
sizial-Häusern. Verordnung, wodurch die den
Marrern, Benefiziaten und übrigen Pfarrbau=
Konkurrenzpflichtigen obliegende Wendung der
Bauschäden näber bestimmt wird 873— 877.
1818, 1819. Man sehe auch: Landbau.
Belobungen, dffentliche, rühmwilrdiger Hand-
lungen verschiedener Eivil-Individuen. 294,
285. 433 — 446. 476 874. 735, 736. 839.
862. 924, 925. 1123. 1145 - 1160. r108,
1169. 1810, 1811.
a2