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des Ober-Donaukreises wurde beauftragt,
die Extradition und Uebergabe gehoͤrig zu
besorgen, und, wie es geschehen, anzu-
zeigen. Muͤnchen den 2. Februar 1811.
Graf von Montgelas.
Durch den Minister
der General-Sekretä#.
F. Kobell.
(Die Deukmale des Alterthums beéreffend.)
Ministerium des Innern.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Sämrliche General: Kreis:: und Lokal-
Kommissariate werden auf die am a§. März
1803 erlassene, und durch das Regierungs-
blatt vom 6. April St. XV. bekannt ge-
machte Verordnung, wegen Auffindung der
Alterthuͤmer, und der davon zu machenden
Anzeige, wiederholt angewiesen. Muͤnchen
den 4. Februar 1811.
Graf von Montgelas.
Durch den Minister
der General= Sekretär
F. Kobell.
(Die Quieszirung der Raͤthe Schober und
Hausmann, dann des Rechnungs-Kom-
missaͤrs Biechl betreffend.)
Ministerium des Innern.
Auf Befehl Seiner Majestaͤt des Koͤnigs.
Seine Majestaͤt der Koͤuig haben unterm
18. Dezember 1810 allergnaͤdigst beschlossen,
daß den bisherigen Rechnungs-Kommissaͤ-
ren erster Klasse bei der Ministerial, Seif-
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tungs-Sektion, und wirklichen Raͤthen Fe-
lix Schober und Anton Hausmann,
dann dem bisherigen Rechnungs-Kommissär
zweiter Klasse bei der ndmlichen Sekrion
Ignaz Biechl, welche am 1. November
desselben Jahres wegen vorgerückten Lebene-
alters, und der hiemir verbundenen physischen
Gebrechen in den Stand der Quieszenz ge-
treten sind, in Hinsicht der ausgezeichneten
Dienste, welche dieselben, und zwar lezrerer,
noch in einem 70 jährigen Lebens= und 40
fhrigen Dienstes-Alter geleistet haben, die
besondere allerhöchste Zufriedenheit bezeuge,
und daß denselben zum Beweise dieser Zu-
friedenheit der bisherige Gesamt-Gehalt le-
benslänglich belassen werden solle. s
Diese allerhöchste Zufriedenheits -Bezeu-
Jung wird hiedurch allgemein bekannt ge-
macht.
Muͤnchen den 20. Jänner 1811.
Graf von Montgelas.
Auf koniglichen allerhoͤchsten Befehl
der Generab-Sekretaͤr
F. Kobelt.
(Die Preise dei der Herdst= Semestral Pr-
fung 1810 an den landärztlichen Schulen zu
München und Bamberg betreffend.)
Ministerium des Junern.
Auf Befehl Seier Majestär des Königs.
Seine königliche Majestät haben allergud-
digst verordnet, daß die Namen derjenigen
landärztlichen Kandidaten, welchen bei der
Herbst-Semestral= Prüfung 1810 an den
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