221
des Ober-Donaukreises wurde beauftragt,
die Extradition und Uebergabe gehoͤrig zu
besorgen, und, wie es geschehen, anzuzeigen.
Muͤnchen den 2. Februar 1811.
Graf von Montgelas.
Durch den Minister
der General-Sekretä#.
F. Kobell.
(Die Deukmale des Alterthums beéreffend.)
Ministerium des Innern.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Sämrliche General: Kreis:: und Lokal-Kommissariate
werden auf die am a§. März
1803 erlassene, und durch das Regierungsblatt
vom 6. April St. XV. bekannt gemachte
Verordnung, wegen Auffindung der
Alterthuͤmer, und der davon zu machenden
Anzeige, wiederholt angewiesen. Muͤnchen
den 4. Februar 1811.
Graf von Montgelas.
Durch den Minister
der General= Sekretär
F. Kobell.
(Die Quieszirung der Raͤthe Schober und
Hausmann, dann des Rechnungs-Kommissaͤrs
Biechl betreffend.)
Ministerium des Innern.
Auf Befehl Seiner Majestaͤt des Koͤnigs.
Seine Majestaͤt der Koͤuig haben unterm
18. Dezember 1810 allergnaͤdigst beschlossen,
daß den bisherigen Rechnungs-Kommissaͤ-ren
erster Klasse bei der Ministerial, Seif-222
tungs-Sektion, und wirklichen Raͤthen Felix
Schober und Anton Hausmann,
dann dem bisherigen Rechnungs-Kommissär
zweiter Klasse bei der ndmlichen Sekrion
Ignaz Biechl, welche am 1. November
desselben Jahres wegen vorgerückten Lebenealters,
und der hiemir verbundenen physischen
Gebrechen in den Stand der Quieszenz getreten
sind, in Hinsicht der ausgezeichneten
Dienste, welche dieselben, und zwar lezrerer,
noch in einem 70 jährigen Lebens= und 40
fhrigen Dienstes-Alter geleistet haben, die
besondere allerhöchste Zufriedenheit bezeuge,
und daß denselben zum Beweise dieser Zufriedenheit
der bisherige Gesamt-Gehalt lebenslänglich
belassen werden solle. s
Diese allerhöchste Zufriedenheits -Bezeu-Jung
wird hiedurch allgemein bekannt gemacht.
Muͤnchen den 20. Jänner 1811.
Graf von Montgelas.
Auf koniglichen allerhoͤchsten Befehl
der Generab-Sekretaͤr
F. Kobelt.
(Die Preise dei der Herdst= Semestral Prfung
1810 an den landärztlichen Schulen zu
München und Bamberg betreffend.)
Ministerium des Junern.
Auf Befehl Seier Majestär des Königs.
Seine königliche Majestät haben allerguddigst
verordnet, daß die Namen derjenigen
landärztlichen Kandidaten, welchen bei der
Herbst-Semestral= Prüfung 1810 an den
#’-)