Full text : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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des  Ober-Donaukreises  wurde  beauftragt,
die  Extradition  und  Uebergabe  gehoͤrig  zu
besorgen,  und,  wie  es  geschehen,  anzuzeigen.
  Muͤnchen  den  2.  Februar  1811.
Graf  von  Montgelas.
Durch  den  Minister
der  General-Sekretä#.
F.  Kobell.

 

(Die  Deukmale  des  Alterthums  beéreffend.)
Ministerium  des  Innern.

Auf  Befehl  Seiner  Majestät  des  Königs.

Sämrliche  General:  Kreis::  und  Lokal-Kommissariate

  werden  auf  die  am  a§.  März

1803  erlassene,  und  durch  das  Regierungsblatt

  vom  6.  April  St.  XV.  bekannt  gemachte

  Verordnung,  wegen  Auffindung  der

Alterthuͤmer,  und  der  davon  zu  machenden

Anzeige,  wiederholt  angewiesen.  Muͤnchen
den  4.  Februar  1811.

Graf  von  Montgelas.

Durch  den  Minister

der  General=  Sekretär

F.  Kobell.

 

 

(Die  Quieszirung  der  Raͤthe  Schober  und
Hausmann,  dann  des  Rechnungs-Kommissaͤrs
  Biechl  betreffend.)

Ministerium  des  Innern.

Auf  Befehl  Seiner  Majestaͤt  des  Koͤnigs.

Seine  Majestaͤt  der  Koͤuig  haben  unterm
18.  Dezember  1810  allergnaͤdigst  beschlossen,
daß  den  bisherigen  Rechnungs-Kommissaͤ-ren
  erster  Klasse  bei  der  Ministerial,  Seif-222



tungs-Sektion,  und  wirklichen  Raͤthen  Felix
  Schober  und  Anton  Hausmann,
dann  dem  bisherigen  Rechnungs-Kommissär
zweiter  Klasse  bei  der  ndmlichen  Sekrion
Ignaz  Biechl,  welche  am  1.  November
desselben  Jahres  wegen  vorgerückten  Lebenealters,
  und  der  hiemir  verbundenen  physischen
Gebrechen  in  den  Stand  der  Quieszenz  getreten
  sind,  in  Hinsicht  der  ausgezeichneten
Dienste,  welche  dieselben,  und  zwar  lezrerer,
noch  in  einem  70  jährigen  Lebens=  und  40
fhrigen  Dienstes-Alter  geleistet  haben,  die
besondere  allerhöchste  Zufriedenheit  bezeuge,
und  daß  denselben  zum  Beweise  dieser  Zufriedenheit
  der  bisherige  Gesamt-Gehalt  lebenslänglich

  belassen  werden  solle.  s
Diese  allerhöchste  Zufriedenheits  -Bezeu-Jung
  wird  hiedurch  allgemein  bekannt  gemacht.



Muͤnchen  den  20.  Jänner  1811.
Graf  von  Montgelas.

Auf  koniglichen  allerhoͤchsten  Befehl
der  Generab-Sekretaͤr

F.  Kobelt.

 

(Die  Preise  dei  der  Herdst=  Semestral  Prfung
  1810  an  den  landärztlichen  Schulen  zu
München  und  Bamberg  betreffend.)

Ministerium  des  Junern.

 

 

Auf  Befehl  Seier  Majestär  des  Königs.
Seine  königliche  Majestät  haben  allerguddigst

  verordnet,  daß  die  Namen  derjenigen

landärztlichen  Kandidaten,  welchen  bei  der

Herbst-Semestral=  Prüfung  1810  an  den
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