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(Die Mimter-Eintheilung in dem ehemaligen
Fürstenchume Regensburg betreffend.)
Ministerium des Innern.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Seine Mazestät der König haben Sich
über die neue Eintheilung. der Aemter in den-
vormals. Regensburgischen. Gebietstheilen,
auf den. Bericht der könislichrn Hofkommission.
zu Rege#ssburg vom 10. Jännee l. J. wei-
tern Vortrag erstatten lassen, und beschliet
sen. nunmehr uber das. Ganze Folgendes :
I. Es har vordersamst bei den Bestimmun-
gen der allerhoͤchsten: Entschließung vom 22.
Dezember v. J. über die Bildung des Poli-
zet = und Geriches-Bezirks der Stadt Re-
gensburg= und der Vereinigung des Am-
tes Hohenburg. mit dem Landgerichte-
DParsberg, lediglich sein Bewenden.
Es sollen jedoch die zu Regensburg ge-
schlagenen Orte Weichs, Rheinhansen,
und Pfaffelstein wegen ihrer Lokal-Ver-
hältnisse, mit dem unten bemerkten neuen.
bandgerichte Regenstauf; das Ort Prüll
aber mit dem neuen Landgerichte Barbing
verbunden werden. Der Distrikt der Stadt.
Regensburg bestehet hiernach aus:
der Stad: Regensbur)g mit ihrem all-
ten Burgfrieden
aus Stadtamhef, Steinweg, und
Kumpfmühl;
III. Dae bisherige Landgericht Stadramhof
soll aus seinen auf der rechren Seite der Do-
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nau gelegenen Ortschaften in ein neues Land-
gericht umgeschaffen, und der Siz desselben
nach Barbing verlegt werden, von welchem
es auch seinen Namen erhält.
Daeselbe soll bestehen :
1) aus seinen bisherigen Steuer-Distrikten:
Gemünd, Griesau, Schsnach, Mö-
bing, Sünching, Aufhausen, Hellkofen,
Riekofen, Pfatter, Teimering, Mooß-
ham, Langenehrling, Alteneglofshem,
Kösering, Minraching, Niedertraub-
ling, Ettheim, Sarching, Hareing,
Ofellkofen, Hagelstadt, Hauß, Thalma—-
ßing, Luckenpoint, Obertraubling, Ge-
bellkofen, Hinkofen,, Burgmeinting,
Oberißling;
2) aus dem bisher zum Ainte Donaustauf
gehörigen Dorfe Friesheim;=
3) aus den Landgericht Pfassenbergischen
Orten: Einhausen, Mauern, und
Rocking, welche bereits dem obenbe=
nannten Steuer= Distrikte Pfellkofen in-
korporirt sind..
Dagegen sollen::
4) die Orte Pinkofen und Hörgels-
dorf, dem Landgerichte Pfaffenberg,
und der Ort Mafßing dem Landgerichte
Kellbeim zufallen, in deren Steuer=
Bezirke sie bereits aufgenommen sind.
Die Kriminal-Gerichtsbarkein
über dieses Landgericht wird dem Stadtge-
richte zu Regensburg übertragen.
Das Rentamt bleibt nach dem neu-
sormirten Umfange des Landgerichres einswei-
len noch ferner in Pfatter bestehen.
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