Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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(Die Mimter-Eintheilung in dem ehemaligen 
Fürstenchume Regensburg betreffend.) 
Ministerium des Innern. 
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs. 
Seine Mazestät der König haben Sich 
über die neue Eintheilung. der Aemter in den- 
vormals. Regensburgischen. Gebietstheilen, 
auf den. Bericht der könislichrn Hofkommission. 
zu Rege#ssburg vom 10. Jännee l. J. wei- 
tern Vortrag erstatten lassen, und beschliet 
sen. nunmehr uber das. Ganze Folgendes : 
I. Es har vordersamst bei den Bestimmun- 
gen der allerhoͤchsten: Entschließung vom 22. 
Dezember v. J. über die Bildung des Poli- 
zet = und Geriches-Bezirks der Stadt Re- 
gensburg= und der Vereinigung des Am- 
tes Hohenburg. mit dem Landgerichte- 
DParsberg, lediglich sein Bewenden. 
Es sollen jedoch die zu Regensburg ge- 
schlagenen Orte Weichs, Rheinhansen, 
und Pfaffelstein wegen ihrer Lokal-Ver- 
hältnisse, mit dem unten bemerkten neuen. 
bandgerichte Regenstauf; das Ort Prüll 
aber mit dem neuen Landgerichte Barbing 
verbunden werden. Der Distrikt der Stadt. 
Regensburg bestehet hiernach aus: 
der Stad: Regensbur)g mit ihrem all- 
ten Burgfrieden 
aus Stadtamhef, Steinweg, und 
Kumpfmühl; 
III. Dae bisherige Landgericht Stadramhof 
soll aus seinen auf der rechren Seite der Do- 
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nau gelegenen Ortschaften in ein neues Land- 
gericht umgeschaffen, und der Siz desselben 
nach Barbing verlegt werden, von welchem 
es auch seinen Namen erhält. 
Daeselbe soll bestehen : 
1) aus seinen bisherigen Steuer-Distrikten: 
Gemünd, Griesau, Schsnach, Mö- 
bing, Sünching, Aufhausen, Hellkofen, 
Riekofen, Pfatter, Teimering, Mooß- 
ham, Langenehrling, Alteneglofshem, 
Kösering, Minraching, Niedertraub- 
ling, Ettheim, Sarching, Hareing, 
Ofellkofen, Hagelstadt, Hauß, Thalma—- 
ßing, Luckenpoint, Obertraubling, Ge- 
bellkofen, Hinkofen,, Burgmeinting, 
Oberißling; 
2) aus dem bisher zum Ainte Donaustauf 
gehörigen Dorfe Friesheim;= 
3) aus den Landgericht Pfassenbergischen 
Orten: Einhausen, Mauern, und 
Rocking, welche bereits dem obenbe= 
nannten Steuer= Distrikte Pfellkofen in- 
korporirt sind.. 
Dagegen sollen:: 
4) die Orte Pinkofen und Hörgels- 
dorf, dem Landgerichte Pfaffenberg, 
und der Ort Mafßing dem Landgerichte 
Kellbeim zufallen, in deren Steuer= 
Bezirke sie bereits aufgenommen sind. 
Die Kriminal-Gerichtsbarkein 
über dieses Landgericht wird dem Stadtge- 
richte zu Regensburg übertragen. 
Das Rentamt bleibt nach dem neu- 
sormirten Umfange des Landgerichres einswei- 
len noch ferner in Pfatter bestehen. 
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