Volltext : Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1811. (6)

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(Die  Mimter-Eintheilung  in  dem  ehemaligen
Fürstenchume  Regensburg  betreffend.)

Ministerium  des  Innern.

Auf  Befehl  Seiner  Majestät  des  Königs.
Seine  Mazestät  der  König  haben  Sich
über  die  neue  Eintheilung.  der  Aemter  in  denvormals.
  Regensburgischen.  Gebietstheilen,
auf  den.  Bericht  der  könislichrn  Hofkommission.
zu  Rege#ssburg  vom  10.  Jännee  l.  J.  weitern
  Vortrag  erstatten  lassen,  und  beschliet
sen.  nunmehr  uber  das.  Ganze  Folgendes  :

I.  Es  har  vordersamst  bei  den  Bestimmungen
  der  allerhoͤchsten:  Entschließung  vom  22.
Dezember  v.  J.  über  die  Bildung  des  Polizet
  =  und  Geriches-Bezirks  der  Stadt  Regensburg=
  und  der  Vereinigung  des  Amtes
  Hohenburg.  mit  dem  Landgerichte-DParsberg,
  lediglich  sein  Bewenden.

Es  sollen  jedoch  die  zu  Regensburg  geschlagenen
  Orte  Weichs,  Rheinhansen,
und  Pfaffelstein  wegen  ihrer  Lokal-Verhältnisse,
  mit  dem  unten  bemerkten  neuen.
bandgerichte  Regenstauf;  das  Ort  Prüll
aber  mit  dem  neuen  Landgerichte  Barbing
verbunden  werden.  Der  Distrikt  der  Stadt.
Regensburg  bestehet  hiernach  aus:

der  Stad:  Regensbur)g  mit  ihrem  allten
  Burgfrieden

aus  Stadtamhef,  Steinweg,  und
Kumpfmühl;

III.  Dae  bisherige  Landgericht  Stadramhof
soll  aus  seinen  auf  der  rechren  Seite  der  Do-294



nau  gelegenen  Ortschaften  in  ein  neues  Landgericht
  umgeschaffen,  und  der  Siz  desselben
nach  Barbing  verlegt  werden,  von  welchem
es  auch  seinen  Namen  erhält.

Daeselbe  soll  bestehen  :

1)  aus  seinen  bisherigen  Steuer-Distrikten:
Gemünd,  Griesau,  Schsnach,  Möbing,
  Sünching,  Aufhausen,  Hellkofen,
Riekofen,  Pfatter,  Teimering,  Mooßham,
  Langenehrling,  Alteneglofshem,
Kösering,  Minraching,  Niedertraubling,
  Ettheim,  Sarching,  Hareing,
Ofellkofen,  Hagelstadt,  Hauß,  Thalma—-ßing,
  Luckenpoint,  Obertraubling,  Gebellkofen,
  Hinkofen,,  Burgmeinting,
Oberißling;

2)  aus  dem  bisher  zum  Ainte  Donaustauf
gehörigen  Dorfe  Friesheim;=3)

  aus  den  Landgericht  Pfassenbergischen
Orten:  Einhausen,  Mauern,  und
Rocking,  welche  bereits  dem  obenbenannten
  Steuer=  Distrikte  Pfellkofen  inkorporirt
  sind..

Dagegen  sollen::
4)  die  Orte  Pinkofen  und  Hörgelsdorf,
  dem  Landgerichte  Pfaffenberg,
und  der  Ort  Mafßing  dem  Landgerichte
Kellbeim  zufallen,  in  deren  Steuer=Bezirke
  sie  bereits  aufgenommen  sind.
Die  Kriminal-Gerichtsbarkein
über  dieses  Landgericht  wird  dem  Stadtgerichte
  zu  Regensburg  übertragen.

Das  Rentamt  bleibt  nach  dem  neusormirten
  Umfange  des  Landgerichres  einsweilen

  noch  ferner  in  Pfatter  bestehen.
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