293
(Die Mimter-Eintheilung in dem ehemaligen
Fürstenchume Regensburg betreffend.)
Ministerium des Innern.
Auf Befehl Seiner Majestät des Königs.
Seine Mazestät der König haben Sich
über die neue Eintheilung. der Aemter in denvormals.
Regensburgischen. Gebietstheilen,
auf den. Bericht der könislichrn Hofkommission.
zu Rege#ssburg vom 10. Jännee l. J. weitern
Vortrag erstatten lassen, und beschliet
sen. nunmehr uber das. Ganze Folgendes :
I. Es har vordersamst bei den Bestimmungen
der allerhoͤchsten: Entschließung vom 22.
Dezember v. J. über die Bildung des Polizet
= und Geriches-Bezirks der Stadt Regensburg=
und der Vereinigung des Amtes
Hohenburg. mit dem Landgerichte-DParsberg,
lediglich sein Bewenden.
Es sollen jedoch die zu Regensburg geschlagenen
Orte Weichs, Rheinhansen,
und Pfaffelstein wegen ihrer Lokal-Verhältnisse,
mit dem unten bemerkten neuen.
bandgerichte Regenstauf; das Ort Prüll
aber mit dem neuen Landgerichte Barbing
verbunden werden. Der Distrikt der Stadt.
Regensburg bestehet hiernach aus:
der Stad: Regensbur)g mit ihrem allten
Burgfrieden
aus Stadtamhef, Steinweg, und
Kumpfmühl;
III. Dae bisherige Landgericht Stadramhof
soll aus seinen auf der rechren Seite der Do-294
nau gelegenen Ortschaften in ein neues Landgericht
umgeschaffen, und der Siz desselben
nach Barbing verlegt werden, von welchem
es auch seinen Namen erhält.
Daeselbe soll bestehen :
1) aus seinen bisherigen Steuer-Distrikten:
Gemünd, Griesau, Schsnach, Möbing,
Sünching, Aufhausen, Hellkofen,
Riekofen, Pfatter, Teimering, Mooßham,
Langenehrling, Alteneglofshem,
Kösering, Minraching, Niedertraubling,
Ettheim, Sarching, Hareing,
Ofellkofen, Hagelstadt, Hauß, Thalma—-ßing,
Luckenpoint, Obertraubling, Gebellkofen,
Hinkofen,, Burgmeinting,
Oberißling;
2) aus dem bisher zum Ainte Donaustauf
gehörigen Dorfe Friesheim;=3)
aus den Landgericht Pfassenbergischen
Orten: Einhausen, Mauern, und
Rocking, welche bereits dem obenbenannten
Steuer= Distrikte Pfellkofen inkorporirt
sind..
Dagegen sollen::
4) die Orte Pinkofen und Hörgelsdorf,
dem Landgerichte Pfaffenberg,
und der Ort Mafßing dem Landgerichte
Kellbeim zufallen, in deren Steuer=Bezirke
sie bereits aufgenommen sind.
Die Kriminal-Gerichtsbarkein
über dieses Landgericht wird dem Stadtgerichte
zu Regensburg übertragen.
Das Rentamt bleibt nach dem neusormirten
Umfange des Landgerichres einsweilen
noch ferner in Pfatter bestehen.
(209