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wissen wollen: so weisen Wir saͤmtliche General-Kreis-Kommissariate,
so wie die Stadt-Kommissariate
zu Rürnberg und Augsburg
hiemit ausdrücklich zur Beobachtung derselben
an.
München den 4. Mai 1871.
Max Joseoh.
Graf von Montgelas.
Auf kdniglichen allerhdchsten Befehl
der General-Sekretär
F. Kobell.
Bekanntmachungen.
(Die bei den Landgerichten Werdenfels und
Zell erledigten Advokaten-Stellen betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Da mit allerhöchstem Reseripte vom 10.
des vorigen Monats befohlen wurde, daß
bei den königlichen Landgerichten Werdenfels
und Zell am Ziller die Rechesanwalts-Sitellen
besezer werden sollen, so werden in
Folge eines weitern allerhöchsten Auftrages
vom 236. April l. J. alle jene Individuenwelche
die Verleihung einer solchen Advokaten-Stelle
bei einem oder dem andern der erwähnten
zwei Landgerichte nachzusuchen gesonnen
sind, und hiezu sich geeigenschaftet halten,
hiemit aufgefodert, ihre diesfälligen Gesuche
mit den nöthigen Zeugnissen belegt, binnen
14 Tagen bei dem königlichen geheimen JustizMinisterium
in München einzureichen.
Innsbruck den 3. Mai 1871.
Königliches Appellationsgericht
des Innkreises.
Freiherr von Welden, Präsident.
von Franzin.
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(Die diesjährige Konkurs-Prüfung der Pfarr-Kandidaten
des Mainkreises betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Nach einem allerhöchsten Reseripte vom
20. dieses Monats soll Vie verordnungemsbige
Pfarr-Konkurs-Prüfung für den Main-Kreis
in der Stadr Bamberg vorgenommen
werden.
Diese Prüfung wird am 22. Juli dieses
Jahrs ihren Anfang nehmen. Die in
dem Mainkreise in der Seelsorge stehenden
Pfarr-Kandidaten haben daher an diesem
Tage bei der Prüfungs-Kommisstion alldort
zu erscheinen, sich aber vorher über ihre Qualifikation
nach der allerhöchsten Verordnung
vom zo. Dezember #80 mit den erforderlichen
Attesten auszuweisen und solche vierzehen
Tage vor der Prüfung an das
unterzeichnete königliche General-Kreis-Kommissariat
einzuliefern. Da Seine königliche
Majestät auch den Klostergeistlichen allergnädigst
gestattet haben, nach bestandener
Prüfung sich um Dfarrstellen zu melden; so
erwartet die unterzeichnete Stelle, besonders
von den pensionirten Geistlichen der vormaligen
Abteien, daß diejenigen, welche hinlängliche
Kenntnisse und Fähigkeiten zu Pfarrstellen
besizen, sich bei der bevorstehenden
Konkurs-Prüfung einfinden werden.
Baireuth den 29. April 13.1.
Königliches General-Kommissariat
des Main-Kreises.
Graf von Thürhelm.
Friedmann.