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Königlich = Baierisches
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Regierungsblatt.
XXXV. Stück. München, Mittwoch den 2z. Mai 1311.
Allgemeine Verordnung.
(Das mit der Krone Sachsen geschlossene Kar-
tel betreffend.)
Wir Marimilian Josepb,
von Gottes Gnaden König von Baiern.
De. hier beifolgende unterm Zo. März
I. J. mit der Krone Sachsen abge-
schlossene und mit Unserer Ratiftkatien ver-
sehene Milithr Kartel: Konvwention wird,
nachdem dieselbe unterm 18. vorigen Monats
auch von des Königs von Sachsen Masestät
ratifizirt worden, zur allgemeinen Wissen-
schaft, und damit die darin enthaltenen Be-
stimmungen von dem festgesezten Jeitpunkte
des 1. I. M. angefangen, von sämrtlichen
Unsern Unrerthanen und Behärden in vor-
kommenden Fällen genau vollzogen, und be-
obachtet werden, durch das Regierungs-
blatt bekanm gemacht.
München den 1z. Mai 1311.
Mar Joseyh.
Graf von Montgelas.
Auf kdalglichen allerhichssten Befehl
der General-Sekretaͤr.
BDaumuller.
Wir Maximilian Joseph,
von Gottes Gnaden König von Baiern
Urkunden und fügen hiemie zu wissen:
Nachdem Wir die durch Unsern ausseror-
dentlichen Gesandten und bevollmächtigten
Minister am königlich sächsischen Hofe, in
Krafe der ihm hiezu ertheilten Spezlal=
Vellmacht mit dem Bevollmächtigten Seiner
Masestät des Königs von Sachsen, Unsers
freundlich vielgeliebten Herrn Bruders und
Schwagers, am Zo. Märzll. J. zu Dreoden
abgeschlossene Militr-Kartel-Konvention über
wechselseiltge Auolieserung der Deserteurs
und Kenskriptions= Pflichtigen, eingesehen
und nach ihrem ganzen Inhalte geprüft ha-
ben — welche Konvention wörtlich also
lautee:
Seine königliche Majest#t von Baiern
und Seine königliche Majestät von Sachsen
Herzog von Warschau, haben zu Befestigung
der zwischen Ihnen bestehenden Freundschaft,
und um Alles, was derselben auf irgend ci-
ne Weise jezt oder ins künftige entgegen
sepn könnte, sorglältigst aus dem Wege zu
rdumen, eine Militäc-Kartel-Konvention
abzuschliessen beschlossen, und zu dem Cnde
zu Ihren Kommissarlen und Bevollmäch,
tigten erhannt, nämlich
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