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uͤbrigen Aerarial-Steuern in Beziehung auf ben, so sind die angeordneten Verzeichnisse
die Erhaltung der Kongrua der Geistlichen jährlich zu erneuern, und jeder Pfarrer oder
völlig gleich zu achten, und wird ihr Betrag Benefiziat, welcher Anspruch auf einen Steuer-
im Falle der Verkürzung dieser Kongrun Vorschuß aus einer Rentamtskasse macht, hat
gleichfalls vom Aerar vorgeschossen. sich durch einen ihm von der einschlägigen
5. Den Pfarreien, deren Kongrna Wir Finanz-Direktion zu ertheilenden Extrakt aus
einsweilen auf 6o fl. festgesezt haben, sind diesem genehmigten VBerzeichnisse hiezu zu
die ständigen Pfarroikariate Und die mit Hilfs= legitimiren.
priestern versehene ständigen Erpostturen gleich- 3. Fuͤr diese Verjeichnisse ertheilen Wir
zuachten, wogegen die Erposituren ohne Hilss= anliegendes Formular, nach welchem dieselben
priester in die Klasse der Benefizien zu reihen fiund. von sämtlichen Finanz-Direktionen anguferti-
6. Da Unsere Verordnung vom t0. Juni gen sind.
v. J. bloß einen Vorschuß jener Steuern 0. Endlich befehlen Wir, daß dassenige,
bewilligt, durch deren Bezahlung die Kon= was im verflossenen Etaksjahre 190PFS durch
grua der Geistlichen verkürzt wird, bie gleich Unsere Rentämter nach den verschiedenen
wohl durch ein allgemeines Gesez bestimmt Ansichten Unserer Finanz= Direktionen und
seyn wird, wer zur Ergänzung der geistlichen gegen die Absicht Unserer Verordnung von
Kongrua überhaupr verbunden sey, so dehnt der Geistlichketr etwa zu viel oder zu wenig
sich diese Vorschußleistung allerdings auf alle eingebracht wordenist, im laufenden Etatsjahre
farreien und Benesizien aus, ohne Unter= zurück vergütet, respektive nachgeholt werde.
schied, ob das Patronaterecht über dieselben München den 3. Jänner 131(#
Uns, oder irgend einem Privaten zusteht. Mar Josephb.
7. Da sich durch Trennung und Konsolidi- Graf von Montgelas.
rung von Benefizien, durch Pfarr-Organisatio= Uuf königlichen allerzöchsten Befehl
nen so anders bedeutende Veränderungen mit der General= Sekrerär
dem Zustande der geistlichen Pfründen erge- G. Geiger.
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wegen unzureichender Kongrua Stenern aus dem koniglichen Rentgesellen vomuschiessen find.
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Schulden= andere auf. der 5 L kasse
uliguns, srorbentilcch Sa ue. Einnah.! vorzuschieAnmerkunger.
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