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Verordnungen mit dem Beisaze erneuert, daß
es den Individnen des Forst-Personals aller
Grade bei strengster Verantwortlichkeit untersagt
sey, sich der Perzeption eines der Forstgefaͤle,
unter welchem Titel oder Vorwand
es auch sey, selbst zu unterziehen, und daß
die sich dagegen verfehlenden Individuen angesehen
werden, als hätten sie heimlich Forst-Produkte
zu ihrem eignen Vortheile verkaufrt,
welches unnachsichtlich die auf die Verunmeuungen
und Defraudationen gesezten Strasen
zur Folge haben wird.
Die königlichen Forstämter werden zugleich
angewiesen, diese erneuerte Verordnung ihren
sämtlichen Untergebenen schriftlich zu eröffnen,
und dieses bei einer jeden neuen Anstellung
derselben zu beobachten.
München den 1o. Dezember 13 1.
Königliche General- Forst-Administration.
Karl Zylluhardt.
Kreltmaier.
(Die Erledigung der Pfarrei Bachern betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Die Pfarrei Bachern in der Diözes
Augsburg im Dekanate Merchinzg und Landhericht
Friedberg Administration= Distrikts
Achach ist erlediger: ihre Ausdehnung beträgt
: Quadratmeile, die Seelenzahl ist 220.
Eine Filial ist nicht vorhanden und ein
Hilfspriester ist niche norhwendig.
Die Einkünfte aus Widdum, Zehent und
Stol= Beträgen sind 7ar fl. 20 kr. 3 dl. Die
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jährlichen Abgaben betragen 64 fl. 40 kr. 2 dl.
Uebrigens hafter auf dieser Pfarrei ein jährlich
mit zu reluirender Bauschilling von
1390 fl. 40 kr
Die geeigneten Bewerber haben sich binnen
3 Wochen bei den ihnen unmirtelbar vorgesezten
königlichen General-Kommissariaten
vorschriftsmässig zu melden.
München den Zr. Dezember 1871.
Königliches General= Kommissariat
des Isar-Kreises.
Freiherr von Schleich.
Rainprechter.
CDie Erledigung der Pfarrei bei St. Marimillan
i Augsburg betreffend.)
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
Durch den Tod des geistlichen Raths Ferdinand
Merkel ist die erst bei seinem Hfarrantritte
neu organissrte Pfarrei zu St. Ma-Frimilian
in Augsburg in Erledigung gekommen:
sie erstreckt sich über 363 Häuser, gehört
zu der Diszes, dem Dekanate und
Stadtgerichte Augsburg, umfaßt 3192 Seelen,
und daruncer 1Zuo männliche und 130
weibliche Kommunikanten, und hat 3 aus
dem Kirchenfonde besoldere Hilfspriester.
Der Gehalt des Pfarrers bestehr:
1) in einem Fixum an Geld von goo fl.
2) in den Seolgebühren, wovon der Antheil
des Pfarrers im vergangenen Jahre
150 fl. betrug;
3) in freier Wohnung, welche dem Parrer
wie bisher bis zur Hereichtung der
der Pfarrerwohnung in einem andern