271
von der Pfarrei Nehermemmin-
gen, Landgerichts Nördlingen 7 fl. zo kr.
von der Gemeinde Ursheim und
Trendel .
von dem koͤniglichen General-
Kommissariate des Illerkreises
los fl. 4 kr., nach Abzug
48 kr. Porto . 104-
bei dem koͤniglichen Landgerichte
Goͤggingen giengen direkte
ein . . 1832 -
bei dem köni hüchen General=
Kommissariate des jezigen
Ober-Donaukreises von dem
königlichen Landgerichte Neu-
stadt an der Waldnaab ror fl.
lot kr., nach Abzug 20 kr.
porto, noch
Endlich wurden zu dieser Unter
stuͤzung verwendet, mehrere
bei der koͤuiglichen Finanz: Di-
rektion des vorigen Lechkreises
eingegangene Strafsummen,
im Betrage zu . 442
203 28 4
100- 5s0o -
-30
Zusammen: 3890 fl. 341 ke.
Diese milden Belträge wurden unter die
beschädigten Ortschaften nach dem Vechält=
nisse des Berags, des Schadens, zu Geld
angeschlagen, von den beiden königlichen Land-
gerichten Zusmarshausen und Göggingen an
die betreffenden Ortsbewohner vertheilt, wobei
durch eine unpartheiische gemeinschaftliche
Abschäzung folgende örtliche Schadens," Be-
träge zum Maßstabe angenommen wurden:
272
A. Inm Laudgerichte Zusmarshausen.
Schadensbetrag
Anried und Engerts hofen .4ao05o0 fl.
Kuzenhausen 4 23326 "
Kazenlche . . 22725-
Bronnenmuͤhl . 1780
Deubach . . . 4351.
B. Im Landgerichte Goͤggingtn
Anhausen . . iii6a fl.
Göggingen 14 4
Radigundis " " ½ "4“ 400
Wöllenburz 4 . 150
in Summa: 49215 fl.
Das Vertheilungs-Verhaͤltniß der be-
schaͤdigten Orte des Landgerichts Goͤggingen
zu jenem des Landgerichts Zusmarshausen war
also wie 1zogo fl. — zu 30,135 fl.; wonach
es von den eingegangenen Unterstüzungs-Bei-
trägen für das Landgericht Zusmarshausen
2850 fl. 43“ kr., für das Landgericht Gög-
gingen aber 103; fl. sl kr. betraf. Inzwi-
schen hat das General: Kommissariat des Inn=
kreises für die im Landgerichte Göggingen ver-
unglückten Ortschaften 31 fl. 15 kr. anher ein
geschickt, welche ein ungenannt seyn wollender
Bürger von Innsbruck aus der Remuneration
für eine mühsame Vormundschaft zu diesem
Zwecke gewidmet hat.
Judem mar solches zur allgemeinen Kennt-
niß bringt, wird der öffentliche Dank Mamens
der wohlthä###g unterstüzten Unglücklichen den
edlen Gebern anmit bezeugt.
Eichstädt den 17. Jänner 1872.
Königliches General-Kommissariat
des Ober Donaukreises.
In Abwesenheit des Gen. Kommissärs.
Raiser, Direltor.
von Walk.