Full text: Königlich-Baierisches Regierungsblatt. 1812. (8)

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(Die Erledigung der Pfarrei Bruckberg be- 
treffend.) 
Im Namen Selner Mafestät des Königs. 
Durch den am 23. Februar I. J. erfolg- 
ten Todfall des Priesters Karl Raith ist die 
Pfarrei Bruckberg in Erledigung ge— 
kommen. 
Diese Pfarrei liegt in der Dioͤzese Frei- 
sing, dem Wahl-Dekanate Gnizlkofen und 
dem Landgerichte Moosburg. Sie hat 
4 Stunden im Umkreise, zaͤhlt 800 See- 
len, und darunter 500 Kommunikanten, 
und eine Schule. Zu ihr gehoͤren die drei 
Filialen, Bärndorf, Englsdorf und Thul- 
bach, welche durch einen Kooperator, der ein 
eignes Haus. bewohnt, versehen werden. 
Diese Pfarrei ertraͤgt 1800 fl. 
a. naͤmlich aus dem Widdum inclusive des 
nöthigen Brennholzes . 50oo fl. 
b. aus dem Zehente . . . 1100- 
*. aus der Stole und andern zufäl- 
ligen Einkommen 
Die Lasten bestehen: 
1) in der Unterhaltung des Kooperators. 
2) in jährlich 78 fl. 3 kr. 2 pf. prov. 
Steuer, 0o fl. Absent, und F fl. Schuzgeld. 
Qualisizirte Bewerber haben sich in Zeit 
3 Wochen, nach deren Verlauf kein Gesuch 
mehr berücksichtigt wird, den ihnen unmittel- 
bar vorgesezten General-Kreis-Kommissa- 
diaten vorschriftsmäßig zu melden. 
München den 3. März 1811. 
Königliches General-Kommissa-= 
kiat des Isar-Kreises. 
Freiherr von Schleich. 
Rainprechter. 
200 
  
4% 
(Die Prüfungs-Termine des laufenden Jahres 
für protestantische Pfarramts-Kandidaten 
etreffend.) 
Zur Anstellungs-Prüfung protestanei- 
scher Pfarramts-Kandidaten vor dem ks- 
niglichen General-Konsistorium in München 
sind in dem Laufe des gegenwärtigen Jahres 
folgende vier Termine bestimme worden. 
1) vom 10 bis 16. Mai. 
2) vom 14— 20. Juni. 
3) vom 16 — 22. August. 
4) vom 13 — 20. September. 
Es wird dieses hierdurch mit der Weisung 
bekannt gemacht, daß außer den zu den 
obigen Terminen der Anstellungs-Prüfung 
ausdrücklich einberufenen protestantischen 
Pfarramts-Kandidaten, auch alle diejenigen 
Individuen dieser Klasse, welche entweder 
von Privat Patronen zu mittelbaren Pfarr- 
stellen prdsentirt zu werden Hoffnung haben, 
oder sonst sich zur Anstellung auf unmittel- 
baren Pfarreien melden zu dürfen glauben, 
nach Vorschrift der Instrukrion vom 23. 
Jänner 1800 Abschnitt III. G. II. und III. 
(Regierungsblatt vom Jahre 1809 St. XlI.) 
und der Verordnung vom 27. Juni 1810. 
(Regierungsblatt vom Jahre 1810 Stäck 
XXIXI. Seite 320, 330.) sich zu dieser Prü- 
fung anzumelden, und ihrer Bittschrift zu- 
gleich die verordneten Rotizen und Zeugnisse 
beizulegen haben. 
Munchen, den 22. Februar 1812. 
  
In der Sizung des königlichen geheimen 
Rathes vom 2. März wurden folgende Re- 
kurse entschieden: 
(34°)
	        
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